Steuern auf lebenslanges Wohnrecht - Verjährung?
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,Sie haben mir schon sehr geholfen,die "Geschichte"geht jetzt noch etwas weiter.Frau B. (lebenslanges Wohnrecht,nur Lebenspartnerin des Erblassers)hat sich mit den Erben auf Zahlung von 45000€ plus 15000€ für "evtl." anfallende Steuerzahlungen geeinigt.Der Notar(wörtlich:Sie werden doch nicht so dumm sein,dies beim Finanzamt zu melden) lässt von Frau B. eine Erklärung unterzeichnen,nach der sie ,wenn "das Finanzamt sich nach 1,5Jahren nicht gemeldet hat",15000€ an die Erben zurück zu zahlen sind.Nun meine Fragen:Was passiert,wenn Frau B.sich nicht beim Finanzamt meldet?Welche Strafe hätte sie zu befürchten?Ab wann wäre die Steuerschuld verjährt?Was muss Frau B. machen,um korrekt zu handeln?
Viele Grüße
H. M. zum Felde
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für Ihre erneute Anfrage!
Grundsätzlich begeht Frau B. Steuerhinterziehung, wenn Sie gegenüber dem Finanzamt nicht angibt, dass Sie das Wohnrecht unentgeltlich per Verfügung des Erblassers erworben hat. Steuerhinterziehung ist eine Straftat und wird entsprechend verfolgt. Je nach Ausmaß kann es zu Haftstrafen kommen. Mit Sicherheit werden hohe Geldbußen festgesetzt. Von den Anwaltskosten ganz zu schweigen. Bei Steuerhinterziehung beträgt die Festsetzungsfrist der Steuer 10 Jahre.
Frau B sollte daher das „Erbe“ unbedingt dem Finanzamt melden und die Steuer nach Aufforderung (Erbschatsteuerbescheid) entrichten.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen |Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank !
Viele Grüße
H. M. zum Felde