Steuern auf Kapitalerträge im Jahr des Wegzugs bei Auswanderung
Fragestellung
Hallo,
wir planen im nächsten Jahr nach Thailand auszuwandern, Stichtag 01.04.
In den ersten 3 Monate des Jahres werden noch Einkünfte aus Arbeitstätigkeit erzielt werden.
Diese Einkünfte werden selbstverständlich besteuert und wir haben verstanden, dass
ausländische Arbeitseinkünfte im Wegszugsjahr dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Wie verhält es sich mit den Steuern auf Kapitalerträge im Wegzugsjahr ?
Wir haben Kapitalvermögen bei einem ausländischen Broker, welches in ausländischen / Welt-ETFs und auch in Optionen angelegt ist. Zudem existiert Kapitalvermögen bei deutschen Banken welches ebenso in ETF's angelegt ist. Da durch gute Börsenentwicklung Gewinne aufgelaufen sind möchten wir die Anlagen teilweise verkaufen.
Wie verhält es sich hier mit der Besteuerung der Kapitalerträge bei Verkauf im Wegszugsjahr ?
Spielt das Verkaufsdatum eine Rolle, d.h. ob z.B. vor dem 01.04. oder nach dem 01.04. verkauft wird oder nur das Steuerjahr ? Spielt es eine Rolle ob es vom inländischen oder ausländischen Konto erfolgt und ob deutsche Aktiennanteile im ETF enthalten sind ?
Vielen Dank
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
vi
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vielen Dank, dass sie sich mit Ihrem Anliegen an YourExpert gewandt haben.
1. Für die bei einer deutschen Bank im Depot befindlichen Wertpapiere gilt die Abgeltungssteuer, sofern bzw. solange Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz haben und demzufolge unbeschränkt steuerpflichtig sind.
2- Für die nicht bei einer deutschen Bank deponierten Wertpapiere gilt die Verpflichtigung zur Deklaration in der Steuererklärung für die im Zeitraum bis Ende März 2021 geschrieben - also zugeflossen - sind.
3. Sobald Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben haben, sind die Erträgnisse und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren in dem neuen Ansässigkeitsstaat nach den dort geltenden Steuergesetzen zu versteuern. Dies gilt sämtliche Erträgnisse und Verkaufserlöse bei der deutschen Bank und bei dem Broker.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Fragen bezüglich der Kapitalerträge und ev. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren beantwortet habe.
Ich wünsche alles Gute für die Zukunft und würde mich über eine Bewertung meiner Ausführungen freuen.
Prof. Nettelmann