Steuerlicher Nachweis von Rentenbeitragszahlungen nach § 187 a SGB VI
Fragestellung
Das Arbeitsverhältnis mit meinem früheren Arbeitgeber wurde Ende Januar 2019 durch einen Aufhebungsvertrag beendet.
Als Ergänzung zum Aufhebungsvertrag wurde vereinbart, dass ein Teil der Abfindung direkt an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen wird (Zahlung gemäß § 187 a SGB VI).
50% dieses Betrags wurden bei der Berechnung der Steuer auf die Abfindungszahlung berücksichtigt.
In der Lohnsteuerbescheinigung für 2019 ist dieser steuerpflichtige Teilbetrag berücksichtigt (enthalten in Zeile 10) – allerdings nur für die Besteuerung, die Verwendung des Betrags als Rentenbeitrag ist nicht erkennbar.
Für die anderen 50 %, die bei Zahlung gemäß § 187 a SGB VI steuerfrei bleiben, gibt es keinerlei Bescheinigung über die Zahlung und die steuerliche Behandlung.
Eine Rückfrage dazu bei meinem alten Arbeitgeber war ergebnislos.
Meine Fragen dazu:
Müssen Rentenbeitragszahlungen gemäß § 187 a SGB VI in der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Falls nein, welchen anderen Nachweis würde das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung erwarten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Zahlung an die Rentenversicherung hat Ihr ehemaliger Arbeitgeber anscheinend nicht als Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung eingestuft, sondern als eine freiwillige Zahlung, die im abgekürzten Zahlungsweg an die Rentenversicherung geleistet wurde.
Diese Zahlung ist trotzdem als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.
Sie tragen die Zahlung in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Als Nachweis sollten Sie eine Beitragsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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