Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Hauskauf
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lebensgefährtin und ich möchten gerne ein Haus kaufen (Hessen). Im Zuge des Hauskaufs muss ja eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert werden.
Es ist nun so, dass ich die Einkommensteuererklärungen der Jahre 2012, 2013 und 2014 noch nicht abgegeben habe, obwohl ich dazu verpflichtet gewesen wäre (teilweise Krankengeldbezug in 2012 und 2013, außerdem in jedem Jahr ein eingetragener Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
Besteht nun Gefahr, dass die Ausstellung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigert wird oder kann es im Zuge des Hauskaufs zu einem anderen Problem mit dem Finanzamt kommen?
Oder wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung in jedem Fall ausgestellt, wenn die Grunderwerbeteuer gezahlt wurde - auch dann, wenn die o.g. Steuererklärungen nicht abgegeben wurden?
Vielen Dank vorab
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
In Ihrem geschilderten Fall geht es um die steuerliche Unbedenlichkeitsbescheinigung als Voraussetzung der Eintragung des Eigentums an der Immobilie im Grundbuch. Solange die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt wurde, wird das Finanzamt keine Bescheinigung ausstellen. Die sogenannte Auffassungsvormerkung ist davon nicht betroffen. All dies regelt der Notar. Dass Sie in Bezug auf Ihre Einkommensteuer noch Regelungsbedarf haben, ist hier unerheblich. Da eine steuerliche Unbedenlichkeitsbescheinigung auch in anderen Fällen gefordert wird, ist Ihre Frage jedoch berechtigt gewesen. Die steuerliche Zuverlässigkeit spielt auch in anderen Bereichen ( behördliche Genehmigungen für das betrieben eines best. Gewerbes, Erwerb von Konzessionen etc.) eine Rolle. In solchen Fällen wird beispielsweise u. U. auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert.
In Ihrem Fall jedoch dreht sich das Ganze rein um die Grunderwerbsteuer.
Unabhängig davon sollten Sie Ihre Einkommensteuer-Verhältnisse natürlich auch umgehend in den Griff bekommen. Andernfalls drohen Zwangsgeld oder Steuerschätzungen bis hin zu Vollstreckungsmaßnahmen. All das dürfte Ihrer Bank dann nicht gefallen und zu unangenehmen Reaktionen führen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
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vielen Dank für Ihre Nachricht. Also wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ja dann ausgestellt und es gibt keine Probleme, wenn die Grunderwerbsteuer gezahlt ist. Die offenen Einkommensteuererklärungen spielen dabei keine Rolle.
Kann es bei dem Hauskauf wegen der Einkommensteuer bzw. fehlender Erklärungen andere Probleme geben, die ich ggf. Übersehen habe? Im vergangenen Jahr habe ich ein anderes Haus verkauft und muss den Veräusserungsgewinn noch versteuern. Das ist ja dann auch der Einkommensteuer zuzuordnen und damit kein Problem?
Vielen Dank und Grüsse
sofern die Grunderwerbsteuer bezhalt wird, wird die Bescheinigung ausgestellt werden, weil es hier nur um Grunderwerbsteuer geht. Der Verkauf Ihrer Immobilie im Jahr 2014 ist der Ebene der Einkommensteuer zuzurechnen, so dass dieser Sachverhalt auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf den aktuellen Erwerbsvorgang keinen Einfluss haben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk