Steuerliche Restriktionen / (Sonder-)Regelungen für Charterboot-Unternehmen
Beantwortet von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Abend Herr Kneisel,
wir würden gerne für ein neues Charterboot-Service klären, welche steuerlichen Sonderheiten vorhanden sind.
Bestehen steuerliche Restriktionen / (Sonder-)Regelungen für den Geschäftszweig: Chartern von Booten an Touristen im Bereich B2C (Firma vermietet Charterboot an privat) oder gesondert im Bereich C2C (privat an privat)?
Teilfrage: Fallen etwa Sondersteuern auf Bootsversicherungen an?
Wir würden uns über eine Rückmeldung (keine hohe Detailtiefe nötig, dafür eine breite Ausführung bevorzugt) sehr freuen.
Freundliche Grüße
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Antwort von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel
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Freundliche Grüße
MfG
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Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP