Steuerliche Pflichten für eine Unternehmergesellschaft
Fragestellung
Ich habe 2012 eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1.000 EUR für eine Geschäftsidee gegründet.
Die Geschäftsidee wurde kurz danach verworfen, sodass die UG nie wirklich eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat.Ausgaben entstanden nur für IHK-Beiträge und die Gründungskosten.
Entsprechend habe ich 2013 die Liquidation der UG über den Notar angemeldet.
Nun wies das Finanzamt mich richterweise darauf hin, dass die Steuererklärungen noch erledigt werden müssen:
- Gewerbesteuer
- Körperschaftssteuer
- Gesonderte Feststellung nach §§ 27 28 37 und 38 KStG
Es stellt sich die Frage, wie dies effizient erledigt werden kann.
Ist es möglich, dass ich alle steuerlichen Pflichten persönlich ohne Hinzuziehung eines StB machen kann? Wenn ja: wie?
Muss ich neben den o.g. Steuererklärungen noch mit weiteren Pflichten rechnen?
Muss ich den Jahresabschluss veröffentlichen?
Was würden die Steuererklärungen ungefähr kosten, wenn sie ein StB erledigt?
Bitte zeigen Sie mir die einfachste und aufwandsarmste Variante auf, um die Sachen abzuschließen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
wenn Sie schon einen Notartermin haben sind Sie natürlich etwas kurzfristig.
Ich weiß nicht genau was Sie mit Beendigung meinen! Üblicherweise wird die Löschung im Handelsregister damit bezeichnet. Das dürfen Sei natürlich heute noch nicht machen.
Um die Erklärungen beim Finanzamt einreichen zu können können Sie auch die Onlineformulare von ELSTER verwenden.
Sie müssen aufpassen, weil die Bilanzen auch veröffentlicht werden, wann Sie den Auflösungsbeschluss gefasst haben.
Habe Sie den Beschluss am 17.02. gefasst müssen Sie eine Bilanz beim elektronischen Handelsregister einreichen für die Zeit 01.01. bis 17.02.
Dann noch eine Liquidationseröffnungsbilanz zum 18.02.
Und eine Bilanz vom 18.02. bis 31.12. oder bist zum Löschungstermin.
Die Umsatzsteuer ist immer jährlich abzugeben, evtl. als 0,00 € Meldung
Die Körperschaftssteuer könne Sie zusammenfassen bis zu 3 Jahre in einer Erklärung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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