Steuerliche Frage zu Umzug und Arbeitswechsel
Fragestellung
Guten Abend,
Ich habe drei steuerliche Fragen:
- Ich bin im Juli berufsbedingt umgezogen (30km, Anfahrt+Abfahrt verkürzt sich täglich von insgesamt 1h 30m auf 10m). Allerdings kann ich mich erst zum 04. Januar ummelden, da das Bürgeramt ca. 3 Monate Vorlaufzeit hat und ich zum ersten Termin aufgrund von Krankheit nicht erscheinen konnte. Kann ich die Umzugskostenpauschale trotzdem wirksam machen? Durch die Ummeldung erfolgt ein Wechsel vom Finanzamt Nienburg/Weser zu einem Finanzamt in Hannover.
- Ich bin aktuell Festangestellt, mein Gehalt bezieht sich inkl. Arbeitgeberkosten auf ca. 4000€ im Monat. Ich habe im Januar diesen Jahres eine UG gegründet. Ich möchte meinem Chef nun vorschlagen, dass er meine Arbeitsleistung für 4000€ brutto im Monat bei meiner Firma einkauft. Hat er dadurch einen steuerlichen Nachteil, oder macht dies für Ihn keinen Unterschied? Ich muss ihm diesen Deal natürlich schmackhaft machen.
- Klappt nun mein Vorschlag mit meinem Chef, muss ich für diesen Teil meiner Rechnung monatlich ja ca. 550€ Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. In wie weit kann mein Gehalt als Geschäftsführender Gesellschafter die Umsatzsteuerlast senken? Soweit ich verstehe gar nicht, oder? Bisher habe ich mir noch kein Gehalt ausgezahlt.
Ich lebe in Niedersachsen, 25 Jahre, Hauptjob Steuerklasse 1, Geschäftsführender Gesellschafter meiner UG dann ab diesem Monat Steuerklasse 6.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
L. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Die Ummeldung bei der Gemeinde ist für steuerliche Zwecke eher nebensächlich, diese stellt allenfalls ein Indiz dar. Somit können Umzugskosten eines beruflich bedingten Umzugs als Werbungskosten geltend gemacht werden.
2. Wenn Sie weiterhin weisungsgebunden und organisatorisch eingebunden für Ihren bisherigen Chef dieselbe Arbeit wie zuvor erledigen, ist die wahrscheinlich als Scheinselbständigkeit zu werten. Dies birgt entsprechende steuerliche und sozialversicherungsrechtliche (und arbeitsrechtliche) Risiken für Ihren Chef. Somit erscheint die Konstruktion nur gangbar, wenn sichergestellt ist, dass es keine Scheinselbständigkeit ist. Dies kann bei DRV geprüft werden http://www.clearingstelle.de/drv.html.
3. Falls Ihr Chef Vorsteuerabbzugsberechtigt ist, ist Umsatzsteuer für ihn nur ein durchlaufender Posten. Allerdings darf es natürlich keine unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (z.B. für eine nichtunternehmerische Tätigkeit als Angestellter, sie 2.) sein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Vielen Dank für den Hinweis mit der Clearingstelle! Da wir nur noch Projektbezogen zusammen arbeiten, und ich noch diverse andere Kunden in meiner UG habe, passt dies hoffentlich. Ich kontakte trotzdem die DRV. Mit freundlichen Grüßen, L. K.