Steuerliche Behandlung v. gemeinschaftl. gen. Pkw
Beantwortet
Fragestellung
Mein Mann ist Angestellter und hat von seiner Firma einen Firmenwagen (VW) zur Nutzung bekommen. Es wird hier nach der 1% Regel besteuert.
Zusätzlich führt mein Mann ein Einzelunternehmen und hat dort einen Pkw (Opel) als Betriebsvermögen mit 60% Nutzung.
Diesen Pkw (Opel) nutze ich auch gewerblich in meinem Einzelunternehmen zu 40%. Wir führen ein Fahrtenbuch.
Wie rechnet man den Opel bei meinem Mann und bei mir ab? (Tank, Versicherung, Reparatur, AfA ist nicht mehr darauf?)
Wie ändert sich die Abrechnung bei mir und meinem Mann in den Einzelunternehmen, wenn der Opel bei meinem Mann zu 30% und bei mir zu 70% in dem Folgejahr genutzt wird.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragenstellerin,
die Aufwendungen, die für den Unterhalt des Opels anfallen (Tank, Versicherung, Reparatur etc.) sind zunächst in dem Unternehmen, welches die Kosten getragen hat, vollständig als Betriebsausgabe zu erfassen.
Da sich nach dem Fahrtenbuch allerdings nur eine 60%ige bzw. 40%ige Nutzung des PKW für den jeweiligen Betrieb ergibt, liegt eine Entnahme vor. Diee Entnahme erhöht bei dem Betrieb, welcher die Kosten getragen hat den Gewinn.
Bei dem anderen Betrieb, bei dem für die PKW-Nutzung keine Zahlungen geleistet wurden, liegt eine Nutzungseinlage vor. Die Nutzungseinlage mindert den Gewinn des anderen Betriebs.
Zum Beispiel:
Das Einzelunternehmen ihres Manns zahlt die Kfz-Versicherung in Höhe von 1.000 Eruo. Ihr Mann hat deshalb 1.000 Euro Betriebsausgaben.
Da ihr Mann den PKW für sein Einzelunternehmen nur in höhe von 60% genutzt hat, liegt in Höhe von 40% eine Nutzungsentnahme vor. Der Gewinn des Einzelunternehmens ihres Mannes ist um 400 Euro (40% x 1.000 Euro) zu erhöhen. Insgesamt hat die Kfz Versicherung deshalb den Gewinn ihres Mannes um 600 euro gemindert.
Da Sie den PKW zu 40% im Rahmen ihres Einzelunternehmens genutzt haben, aber die Kfz Versicherung vom Bankkonto des Ehemanns gezahlt wurde, liegt bei ihrem Unternehmen eine Nutzungseinlage vor. Das heißt bei Ihrem Einzelunternehmen sind Betriebsausgaben in Höhe von 400 Euro (1.000 Euro x 40%) zu buchen. Die Kfz-Versicherung mindert ihren Gewinn deshalb um 400 Euro.
Wenn das Nutzungsverhältnis im nächsten Jahr nur noch 30%/70% beträgt ist dann dementsprechend eine Aufteilung nach diesem Verhältnis vorzunehmen.
Diese Vorgehensweise ergibt sich aus den BFH Urteilen vom 26.04.2006 - X R 35/05 (veröffentlicht am 11.10.2006) und vom 19.03.2009 - IV R 59/06 (NV) (veröffentlicht am 26.08.2009).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gebert
Steuerberater
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