Steuerliche Behandlung einer Provisionszahlung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
mein Mann war vom 01.06.2017 bis zum 15.01.2018 als Verkäufer in einem Möbelgeschäft beschäftigt.
Bei einem Güte-Termin vor dem Arbeitsgericht HH wurde ihm für die Zeit eine Umsatzprovision von 1.700 Brutto zugestanden. Dazu kommen noch 300 Euro für nicht abgeführte aber einbehaltene Beträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Von den 2.000 Euro brutto wurden nun 997,22 Euro ausgezahlt. Er ist Steuerklasse 4, keine Kinder, keine Kirchensteuerpflicht. Uns erscheint der Netto-Betrag sehr wenig.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Fragestellerin,
der ehemalige Arbeitgeber behält bei der Auszahlung Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung ein. Dabei berücksichtigt er die Lohnsteuerklasse und andere Merkmale (Kinderfreibetrag etc.). Diese Angaben bekommt der Arbeitgeber elektronisch über das ElStAM-Verfahren übermittelt.
Falls Ihr Mann inzwischen eine andere Beschäftigung hat, dann ist gegebenenfalls die Lohnsteuerklasse 6 anzuwenden. Aufgrund der Höhe der Abzüge vermute ich, dass der Arbeitgeber dies so gemacht hat. Dies wäre jedoch nicht zu beanstanden. Ein Auszahlungsbetrag in der genannten Höhe iwäre demnach nicht unplausibel.
Der (ehemalige) Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, Ihrem Mann eine Lohnabrechnung zu erteilen, ebenso eine Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr. Wenn Sie eine Lohnabrechnung erhalten haben, bitte ich Sie mir diese zur Verfügung zu stellen, dann kann ich mir diese Abrechnung ansehen und etwas genauer Auskunft geben. Ansonsten fordern Sie die Abrechnung beim Arbeitgeber an.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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vielen Dank für die schnelle Antwort. Mein Mann hat in der Tat wieder eine Beschäftigung. Allerdings erst seit dem 15. Februar. Ich habe die Unterlagen einmal hochgeladen. Vielleicht ergeben sich ja noch neue Erkenntnisse.
Vielen Dank