Steuerliche Absetzbarkeit beim Erwerb eines Waldes
Fragestellung
Sehr geehrter Hr.Glinka,
ich habe in 2015 ein kleines Waldgrundstück (7500qm) erworben.
Kann ich diese Investition steuerlich geltend machen?
Aufgrund eines Windbruches muss der Wald größtenteils aufgeforstet werden. Hierbei entstehen kosten für Zaun,Pflanzen usw. Kann ich hier steuerlich die Ausgaben geltend machen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
P.
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Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt und gebe meine erste Einschätzung.
Steuerlich relevant wäre das Waldgrundstück nur, wenn Sie die Absicht haben, damit Einkünfte zu erzielen und Gewinne zu erwirtschaften.
Dann wäre der Gewinn bspw. durch Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Betriebsausgaben oder mittels Durchschnittssätzen zu ermittlen und im Rahmen der Einkommensteuer zu erklären.
Dabei werden dann grob von den Einnahmen aus Holznutzung die entstehenden Betriebsausgaben (wie bspw. die Aufforstung) abgezogen.
Dies ist zum Einen durch Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgaben möglich, aber auch mittels Anwendung des § 51 EStDV mit pauschalen Abzügen.
Nach § 51 EStDV kann von den Einnahmen eine Betriebsausgabenpauschale abgezogen werden, die 55 % beträgt, wenn der Waldbesitzer das Holz selbst einschlägt und 20 % beim Holzverkauf auf dem Stock.
Die Wiederaufforstungskosten können gesondert geltend gemacht werden.
Zu beachten ist auch, das für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 (3) EStG nur zu versteuern sind, wenn sie 900,- EUR pro Jahr übersteigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bei Nachfragen benutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Mit freundlichem Gruß
Udo Glinka (StB)
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es ist grundsätzlich möglich Betriebsausgaben auch schon in Jahren vor Erzielung von Einnahmen geltend zu machen.
Dann muss allerdings grundsätzlich die Absicht später Einnahmen und Gewinne zu erzielen bestehen und am Ende (dem theoretischen Betriebsende) einen Totalüberschuss zu erwirtschaften.
Das Stichwort ist hier Liebhaberei.
Darunter wird im Steuerrecht eine Tätigkeit verstanden, die ohne Gewinnerzielungsabsicht aus persönlichen Motiven des Steuerpflichtigen ausgeübt wird.
Gerade bei Holznutzungen auf kleineren Waldgrundstücken vermutet das Finanzamt zunächst 'Liebhaberei', wenn in den ersten Jahren nur Verluste geltend gemacht werden.
Sie müssten im Zweifel unter anderem eine positive Ertragsprognose und eine Betriebsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nachweisen.
Verluste würden im Zweifel zwar berücksichtigt werden, aber zunächst nur vorläufig, bis die Gewinnerzielungsabsicht geklärt ist.
Wird diese dann später verneint, hätte das die Rückzahlung der durch diese Verluste bedingten Steuerminderungen zuzüglich einer Verzinsung für alle vorigen Jahre zur Folge, was je nach Höhe der Verluste erheblich sein kann.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit beantworten.
Ihnen ein schönes Wochenende ....
MFG .. Udo Glinka (StB)
kann ich dann auch noch in 10 Jahren die Aufwendungen gelten machen? z.B. Ich planze nun Christbäume an (investiere in Zaun,Pflanzen usw.), in ca.10 Jahren sind die Bäume reif und können verkauft werden.Ist dann eine Verrechnung der Gewinne mit den Investitionen noch möglich? Wenn ja, wieviele Jahre können/dürfen zwischen Investition und Gewinnrealisierung liegen.
Vielen Dank.
Mfg
P. K.
grundsätzlich ist eine spätere Berücksichtigung von Betriebsausgaben nicht möglich, da Betriebsausgaben in dem Jahr geltend gemacht werden müssen in dem sie entweder entstehen (§ 4 (1) EStG - bei der der Erstellung einer Bilanz) oder zum Zeitpunkt des Zahlungsflusses (§ 11 EStG - bei Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Wiederaufforstungsaufwand ist in der Regel sofort abziehbar.
Anders könnte das nur sein, wenn Sie einen aufgeforsteten Wald anschaffen oder komplett neu aufforsten. Dann könnte man vielleicht von der Herstellung eines Wirtschaftsgutes (Baumbestand) augehen, dass Sie später dann veräußern.
Aber gerade m Hinblick auf die geringe Größe Ihres Waldes liegt die Vermutung nahe, dass die Tätigkeit eher privat motiviert ist.
Können Sie diese Vermutung ausräumen und eine positive Gewinnprognose argumentieren und auch sonst die Annahme einer 'Liebhaberei' entkräften, ist die steuermindernde Geltendmachung im Kostenentstehungjahr durchaus möglich.
Der Zeitraum für diese Prognose kann auch größer sein (10 bis 25 Jahre) und in den Folgejahren können auch weitere Verluste anfallen, die erklärt werden.
Da die Bescheide aber sehr wahrscheinlich vorläufig ergehen werden, besteht nur ein gewisses Risiko insbesondere dann, wenn Sie die Gewinnerzielungsabsicht über die Jahre aus den Augen verlieren.
Ich hoffe, dass konnte Ihnen weiterhelfen.
MFG Udo Glinka
MFG .. Udo Glinka