Steuerlast Immobilien GmbH
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
wir haben eine kleine GmbH, die alte Häuser kauft, saniert (mittels externer Firmen) und wieder verkauft. Aktuell stellt sich uns die Frage, ob und wie sich die Steuerlast optimieren lässt und ob es ein besseres Geschäftsmodell für uns geben würde oder vielleicht alles im privaten Rahmen vorteilhafter wäre. Unsere Projekte werden in der Regel nach +/- 2 Jahren verkauft.
Ich bitte Sie um eine richtungsweisende Rückmeldung diesbezüglich.
Mit vielen Grüßen
S. H.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Grundsätzlich halte ich die Rechtsform für dieses Geschäftsmodell aus steuerlicher Sicht für Sie in Ordnung, da ja die Besteuerung mit ca. 30% erfolgt (ca. 15% KöSt, ca. 15% GewSt). Eine Besteuerung auf privater Ebene würde ggfs. zu einer höheren Besteuerung führen, weil hier ja die Spitzensteuersätze 42% betragen (ggfs. sogar 45% bei sehr hohem Einkommen).
Auch im privaten Bereich wären die Einkünfte als gewerblich einzustufen, weil Sie hier ja nachhaltig mit Immobilien handeln und daher ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen dürfte. Von daher wäre hier auch eine Buchführung einzurichten, so dass nicht wirklich Verwaltungskosten gespart werden können.
Eine Optimierung wäre steuerlich dann möglich, wenn Sie die Immobilien privat kaufen und sanieren und dann 10 Jahre vermieten. In dem Fall wäre ein steuerfreier Verkauf nach § 23 EStG möglich. Das setzt allerdings eine Änderung Ihres Geschäfsmodells und der Finanzierung der Immobilien voraus. Die Möglichkeit eines steuerfreien Verkaufs bietet sich im Rahmen der GmbH nicht. Hier sind die Verkäufe, auch nach mehr als 10 Jahren Haltedauer, steuerpflichtig.
Von daher kann ich Ihnen hier gar nicht so große Optimierungsmöglichkeiten "anbieten".
Ich hoffe Ihre Frage damit trotzdem beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Mit freundlichen Grüßen
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