Steuerklassenwechsel nach III/V
Fragestellung
Hallo,
wir haben letzte Woche geheiratet und prüfen aktuell, ob ein Steuerklassenwechsel für uns Sinn machen würde. Die gängigen Online-Rechner bringen mich eigentlich alle zu dem Ergebnis, dass es tatsächlich Sinn machen würde, da der Nettomehrverdienst deutlich höher wäre, als die vermutliche Nachzahlung - auch aufgrund dessen, dass ich seit Jahren aus dem Home Office arbeite und hier für gewöhnlich Rückzahlungen von ca. 400-500€ aus der Steuererklärung generieren konnte. Übersehe ich hier etwas?
Ehepartner 1:
Jahresbrutto ca. 70.000 (gesetzliche Versicherung, keine Kirchensteuer, keine Besonderheiten)
Ehepartner 2:
Jahresbrutto ca. 42.000 (gesetzliche Versicherung, Kirchensteuer, keine Besonderheiten)
In meiner Rechnung kann ich das Netto-Gehalt für Ehepartner 1 um ca. 500-600€ steigern, während bei Ehepartner 2 300-400€ weniger zur Verfügung stehen würden. Rechne ich also 12 x ca. 200€ mehr pro Monat, komme ich auf ein Plus von 2400€, was einer Nachzahlung von höchstens 600€ gegenüberstehen würde.
Wie lautet Ihre Meinung hierzu?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Eric G.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert!
Ich habe Ihre Frage einmal geprüft und komme bei den Gehältern in etwa auf die gleichen Beträge, die Sie bereits ermittelt haben. Das heißt, dass Sie grundsätzlich Ihre monatlichen Nettogehälter um etwa 200 EUR erhöhen könnten.
Ehepartner 1 hätte aufgrund der Steuerklasse III einen hohen Vorteil durch die günstigere Steuerklasse. Ehegatte 2 müsste bei Steuerklasse V deutlich mehr Steuern entrichten. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden dann diese Vor- und Nachteile wieder ausgeglichen. Wenn der Vorteil bei Ehegatte 1 dann insgesamt höher war als der Nachteil von Ehegatte 2 führt dieses in der Regel zu einer Steuernachzahlung.
Um diese mögliche Nachzahlung zu berechnen, müsste ich aber Ihr ungefähres zu versteuerndes Einkommen kennen. Ohne dass ich Ihre Werbungskosten sowie Sonderausgaben genau kenne, schätze ich Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen auf ca. 94.000 EUR. Hier käme eine Einkommensteuer von etwa 22.000 EUR heraus. Wenn man nun die ungefähre Lohnsteuer bei III/V abzieht (= ca. 20.750 EUR) würde eine Nachzahlung von 1.250 EUR resultieren. Sofern Sie vorher aufgrund höherer Werbungskosten immer eine Erstattung von 400-500 EUR erzielt haben, würde sich die Nachzahlung auf etwa 750 EUR vermindern.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Vielen Dank für die hilfreichen Ausführungen.
Mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums komme ich für 2020 auf das folgende Ergebnis:
Die Summe der Lohnsteuerbeträge beider Ehegatten bei der Wahl der Steuerklassenkombination III/V (20.995,00 Euro) ist niedriger als die voraussichtliche Einkommensteuer (21.686,00 Euro).
Zusammenfassend kommen wir also (naütrlich immer nur vorraussichtlich) auf eine Nachzahlung von irgendwas zischen 600 bis evtl. die von Ihnen genannten 1250 Euro abzüglich dessen was wir noch in einer Steuererklärung geltend machen könnten.
Ist dies richtig verstand meinerseits?
In diesem Fall würden wir uns wohl, auch aufgrund dessen, dass wir sowieso eine Steuererklärung machen würden, für die III/V entscheiden.
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Eric Götze
ja, das haben Sie richtig verstanden. Unter dem Strich verbleibt Ihnen aber im Rahmen des Ehegattensplittings ein Vorteil von etwa 1.200€-1.800€ (ca. 2.400€ abzgl. Nachzahlung aus der Steuererklärung).
Viele Grüße!
Knut Christiansen