Steuerklassenwechsel nach Geburt Kind (Frau Elterngeld)
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Januar 2019 werde ich Vater und bin daher am überlegen, ob während der Elternzeit meiner Frau ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist.
Kurz ein paar Eckdaten:
Derzeitige Steuerklasse: 4/4
Steuerklassenwechsel in 3 (Mann), 5 (Frau)
Bruttogehalt Mann: 4000 €
Elterngeld Frau: ca. 1300 €
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Holz
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit der Steuerklassenkombination III/V erhalten Sie ein höheres Netto. Für einen Bruttoverdiener 4.000 € macht das (als Standardfall mit 0,5 Kinderfreibeträgen ohne Kirchensteuer, also nur ein ungefährer Wert) etwa 300,00 € bis 350,00 € mehr aus.
Bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer (Abgabe der Steuererklärung) kommt es jedoch wieder zu einer Korrektur, da dabei die zutreffende Steuer ermittelt wird. Aufgrund der dann zu berücksichtigenden Entgeltersatzleistunge (insbesondere Elterngeld) kann es zu einer Nachzahlung kommen.
Wenn Sie Nachzahlungen vermeiden möchten, stellen Sie formlos einen Antrag auf Festsetzung von vierteljährlichen Vorauszahlungen beim Finanzamt unter Angabe der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen. Das Finanzamt berechnet dann Ihre voraussichtliche Steuerlast und setzt Vorauzahlungen fest, soweit diese nicht unwesentlich sind.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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um ein möglichst hohes Nettoeinkommen zur Verfügung zu haben, ist eine Steuerklassenwahl III/V sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater