Steuerklassenwahl 2021
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas, meine Frage bezieht sich auf den Beibehalt der Steuerklassen 3 und 5 bei einer räumlichen Trennung. Ich bin verheiratet und dieses Jahr in eine eigene Wohnung gezogen, die ich als Zweitwohnsitz angemeldet habe; meine Frau hat eine Wohnung, die wir beide und ihr Sohn als Hauptwohnsitz nutzen
Die Lebensgemeinschaft besteht
weiterhin. Trennung/Scheidung ist nicht geplant. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die gemeinsame Veranlagung von Ehegatten ist solange möglich, solange die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht, auch wenn (vorübergehend) zwei getrennte Wohnungen unterhalten werden. Es reicht dazu, dass die Voraussetzungen an einem Tag im Klanederjahr bestanden haben. Damit ergibt sich auch, dass die Steuerklassenkombination III/V weiter behalten werden kann.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Hat super geklappt!
Nochmals vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
M. P.
ein gemeinsames Haushaltskonto wäre ein starkes Indiz, falls das Finanzamt Zweifel anmeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater