Steuerklasse II nach Trennung??
Fragestellung
Sehr geehter Herr Becker,
Ich und mein Noch Ehemann haben gerade den Antrag auf Scheidung bei Familiengericht eingereicht. Der Trennungszeitpunkt liegt am 01.03.2018. Wir wohnen trotzdem immer noch in der gleichen Wohnung, aber jeder kümmert sich um sich selbst.
Dann habe ich von Bekannte erfahren,ich muss jetzt schon meine Steuerklasse wechseln.
Ich habe bis jetzt Steuerklasse 3,weil wir noch zwei minderjährigen Kinder haben. Mein Mann hat Steuerklasse 5.
Nun meine Frage,muss ich jetzt schon meine Steuerklasse wechseln oder erst nach Scheidung?
Wenn ja, wie sollte ich meine Steuerklasse wechseln?
Vielen Dank für Ihre Beratung
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Antwort von Steuerberater Steffen Becker
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Das kommt darauf an: Für das Jahr 2019 ist noch eine Zusammenveranlagung möglich, wenn Sie an mindestens einem Tag zusammen gelebt haben, also nicht dauernd getrennt waren. Dann können Sie die Steuerklassen so lassen.
Wenn Sie keine Zusammenveranlagung möchten, wechseln Sie am besten in Steuerklasse 4.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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