Steuerklasse Ehemann im Ausland
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin derzeit Hausfrau und werde zum 01.02.2021 in ein Angestelltenverhältnis eintreten. Ich gehe davon aus, dass ich durch die Heirat automatisch Lohnsteuerklasse III zugeordnet wurde. Allerdings arbeitet mein Mann im nicht-europäischen Ausland (er hält sich die meiste Zeit des Jahres dort auf und kommt nur zu Besuch nach Deutschland). Bin ich dahalb einer anderen Steuerklasse zuzuordnen? Wenn ja, welche Steuerklasse habe ich und muss ich dem Finanzamt diesen Umstand mitteilen?
Vorab vielen Dank.
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Antwort von Steuerberater Dennis Helmbold
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die Beauftragung. Zu Ihren Fragen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Nach der Heirat erhalten Sie automatisch Steuerklasse 4/4. Auf Antrag beider Ehegatten kann Steuerklasse 3/5 beantragt werden. Der Arbeitgeber erhält monatlich über ein bestimmtes Verfahren die Information des Finanzamtes, welche Steuerklasse für seinen Arbeitnehmer derzeit gilt.
Wenn Ihr Mann im Ausland arbeitet, ist es für Ihn egal, welche Steuerklasse derzeit für Ihn eingetragen ist da der ausländische Arbeitgeber keinen Deutschen Lohnsteuerabzug vornimmt.
Wenn SIe Ihren Wohnsicht in Deutschland haben sind SIe und Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass in Deutschland eine Steuererklärung abgegeben werden muss. DIe Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Steuerschuld und wird von der jährlichen Steuerlast abgezogen.
Sie haben die Möglichkeit, zwischen 4/4 (ähnelt der Steuerklasse 1) oder 3/5 zu währen. Wenn Sie nun Steuerklasse 3 wählen, wird wenig Lohnsteuer einbehalten. Es kann zu Nachzahlungen kommen. Bei Steuerklasse 5 und nur einem deutschen Einkommen könnte etwas zu viel Lohnsteuer einbehalten werden. Bei Steuerklasse 4 wird es, bezogen auf Ihr Arbeitslohn und keinen besonderen Umständen, zu keinen Nachzahlung kommen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen
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