Steueridentifikationsnummer auf Rechnungen geschrieben
Fragestellung
Hallo,
ich habe ein Gewerbe 12.2019.
Ich habe versehentlich meine Steueridentifikationsnummer auf meine Rechnungen geschrieben.
Was kann ich nun tun?
Was sind die Konsequenzen?
Wo fordere ich die Steuernummer an?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die eigene Steuer-Identifikationsnummer auf einer Rechnung zu vermerken. Allerdings würde ich aus Gesichtspunkten des Datenschutzes eher davon abraten.
Für Ihre Leistungsempfänger wäre es jedoch ggf. wichtig, dass Sie Ihre Umdsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder bei inländischen Vorgängen ersatzweise Ihre Steuernummer) angeben, damit ein Vorsteuerabzug möglich wird.
Dies kann jedoch durch Erstellung einer Rechnungskorrektur "geheilt" werden. Sie teilen dem Rechnungsempfänger die korrigierten Daten mit.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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