Steuergestaltung Beteiligung Start-Up
Fragestellung
Moin Herr Rechid,
folgende Situation:
- Ich steige im März als Gesellschafts-Geschäftsführer bei einem Start-Up ein
- Ich bekomme 10% Firmenanteile (Aktueller Wert ca. 400-500k€, beim EXIT voraussichtlich 1,0 Mio)
- Wir streben einen realistischen EXIT in 3-5 Jahren an
- Meine Recherche hat ergeben, dass es steuerlich sinnvoll sein kann, dass ich die Anteile nicht persönlich halte, sondern eine vermögensverwaltende GmbH/UG gründe und diese die Anteile hält. => Steuersatz ca. 1,5% => Spardosen GmbH/UG
-
Fragen:
- Halten sie den Schritt für steuerlich sinnvoll?
- Reicht es aus zunächst eine UG zu gründen oder muss es die GmbH sein?
- Muss man bei der Gründung irgendetwas beachten es eine vermögensverwaltende UG/ GmbH ist?
- Machen sie auch Jahresabschlüsse für vermögensverwaltende GmbHs/UGs? Wenn ja mit welchem Betrag müsste man rechnen?
Ich freue mich auf ihre Antwort.
Herzliche Grüße,
P.W.
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Antwort von Steuerberater Salar Rechid
Sehr geehrter Herr W.
gerne komme ich zurück auf Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte:
Wenn Sie die Beteiligung an dem Start-Up irgendwann verkaufen wollen, dann kommt es darauf an, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft handelt. Ich gehe davon aus, dass das Start-Up als Kapitalgesellschaft organisiert ist.
Beim Verkauf einer solchen Beteiligung gilt es grds. zwischen Privat- und Betriebsvermögen sowie natürlichen und juristischen Personen zu unterscheiden:
Szenario 1: Sie halten die 10%-Beteiligung direkt und verkaufen diese irgendwann mit 500k€ Veräußerungsgewinn
In diesem Fall versteuern Sie den Veräußerungsgewinn nach dem Teileinkünfteverfahren. Es spielt keine Rolle, ob Sie die Beteiligung im Betriebs- oder Privatvermögen halten. Damit sind 60% des Gewinns steuerpflichtig mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Beträgt dieser z.B. 42%, so ergibt sich eine Steuer von ca. 126k€. Dividenden werden entsprechend zu 60% als steuerpflichtig angesehen und werden ebenfalls mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.
Szenario 2: Sie halten die Beteiligung über eine von Ihnen zu 100% gehaltene Kapitalgesellschaft. Dies kann eine GmbH oder UG sein, da beide Gesellschaftsformen Kapitalgesellschaften sind.
In diesem Fall versteuert die GmbH/UG in der Tat nur 5% des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs. 1, Abs. 5 KStG). Hieraus ergibt sich die von Ihnen genannte Effektivbesteuerung von 1,5%. Sofern der Veräußerungsgewinn thesauriert werden soll, so ist dies definitiv der günstigere Weg für Sie. Wird der Gewinn der GmbH/UG in den späteren Jahren an Sie ausgeschüttet, so unterliegt dieser dem Abgeltungssteuersatz von 25%.
Laufende Dividenden an die GmbH/UG werden, sofern die GmbH/UG die Beteiligung zu Beginn des Wirtschaftsjahres durchgehend zu 10% hält, ebenfalls nur zu 1,5% besteuert. Für die Gewerbesteuer gilt dies jedoch nur, wenn Sie eine Beteiligung von mindestens 15% hielten, d.h., dass die Dividenden in Ihrem Fall als Streubesitz qualifizieren und bei der GmbH/UG versteuert würden.
Einen Hinweis gebe ich Ihnen noch: Das Geschäftsführergehalt muss angemessen sein, da dieses ansonsten als sog. verdeckte Gewinnausschüttung an Sie mit 25% Steuersatz qualifizieren kann. Da dies günstiger ist als die Besteuerung des Gehalts nach § 19 EStG (nichtselbständige Arbeit), könnte es ggf. sinnvoll sein sich das Geschäftsführergehalt sehr unangemessen hoch auszahlen zu lassen.
Mit den besten Grüßen,
Salar Rechid, LL.M
Steuerberater
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