Steuerfreier Immobilienverkauf
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 1 Stunde
Fragestellung
Herr M hat vor 20 Jahren eine Immobilie gekauft, die seitdem verpachtet wird (keine Selbstnutzung).
Vor 7 Jahren hat Herr M die Immobilie in die M GmbH & Co. KG eingebracht, an deren Kapital nur er als Kommanditist beteiligt ist.
Die GmbH & Co. KG ist über das bloße Halten bzw. Verpachten der Immobilie hinaus nicht tätig.
Die GmbH & Co. KG verkauft die Immobilie nun.
FRAGE: Muss Herr M bzw. die GmbH & Co. KG den Gewinn versteuern? Oder gilt hier die Steuerfreiheit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Sofern Herr M mit seiner GmbH & Co KG, bei der er alleiniger Kommanditist ist, tatsächlich nur private Vermögensverwaltung betreibt, ist eine Veräußerung nach Ablauf einer ingesamt erreichten 10 jährigen "Behaltensfrist" einkommensteuerfrei. Zu beachten ist aber, dass ggf. durch die Veräußerung der Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels realisiert würde, für den Fall, dass Herr M in der Vergangenheit außerhalb der KG Immobilienvermögen erworben und veräußert hat. Das gilt auch für etwaiges weiteres Immobilienvermögen, das ggf. neben der besagten Immobilie über die KG abgewickelt wurde. Durch den gewerblichen Grundstückshandel würde die Immobilienveräußerung aus der KG heraus gewerblich werden, ebenso etwaige frühere Veräußerungsgeschäfte (Immobilien) rückwirkend. Folge: Keine Steuerfreiheit!
Sollte es es sich bei der zu veräußernden Immobilie jedoch um eine einzelne Transaktion nach einer Haltedauer von 10 Jahren handeln, ist der zu erzielende Gewinn steuerfrei.
Hinweis: Der Erwerb der Immobilie unterliegt der Grunderwerbsteuer. Schilder der Grunderwerbsteuer sind Veräußerer und Erwerber gesamtschuldnerisch. Kann der Erwerber nicht zahlen, holt sich das Finanzamt bei der KG die Grunderwerbsteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk
Steuerberater
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