Steuerfreie Auslandseinkünfte in der EÜR
Beantwortet von Steuerberater Steffen Becker in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich bin selbständig und umsatzsteuerpflichtig. Einen Teil meiner Einnahmen 2017 habe ich in den USA erzielt. Diese Einnahmen habe ich entsprechend in der Anlage AUS angegeben, wodurch diese unter den Progressionsvorbehalt fallen.
Wie trage ich diese Einnahmen in der Anlage EÜR so ein, dass diese am Ende nicht zu den steuerbaren Einnahmen gerechnet werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Steffen Becker
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie als natürliche Person Ihren Sitz/Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, und zwar mit Ihrem gesamten "Welteinkommen". Dann sind Ihre Einnahmen, egal, woher Ihre Kunden kommen, grundsätzlich in Deutschland der Einkommensteuer zu unterwerfen.
Ich fürchte, es liegt daher ein Irrtum Ihrerseits vor, die Einnahmen aus dem Ausland unterlägen im Inland nur dem Progressionsvorbehalt.
Um aber Ihre Frage zum Formular zu beantworten -unabhängig davon, ob die Eintragung in diesem Formular überhaupt erfogen muss- wären in Zeile 14 oder 15 der Anlage EÜR die Einnahmen einzutragen und in der Anlage AUS entsprechend auf diese Zeilen in der Anlage EÜR Bezug zu nehmen.
Für eine konkrete Aussage zur unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht fehlen benötigte Informationen. Sollten Sie eine Prüfung dorthingehend wünschen, kontaktieren Sie mich bitte unter stb-becker@arcor.de.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen soweit weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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In diesem Fall wurden die Einnahmen bereits in den USA versteuert, sie fallen also unter das DBA.
Ich habe Sie, entsprechend Ihrer Antwort, nicht in der EÜR, sondern lediglich der Anlage AUS angegeben.