Steuererklärung für die Jahre 2016 - 2020
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo Herr Christiansen,
ich bin als Arbeitnehmer (Ingenieur) in den Jahren 2016-2020 angestellt gewesen, habe aber als Gesellschafter eine kleine UG im Nebenerwerb (Ingenieursbüro gegründet in 2010). Die letzten Jahre musste ich immer wieder 1000 - 2000€ Kapital in die UG einzahlen um die Liquidität zu erhalten und die UG operativ zu halten.
Ich erstelle alle meine Einkommensteuererklärung selbst, weiss aber nun nicht, ob ich die Einzahlungen in die UG als Verluste (privat) ausweisen kann und wo ich das eintragen muss - Anlage S eventuell??
Wenn Gewinne aus der UG anzumelden sind, sollten doch auch Verluste zu berücksichtigen sein?
In 2016-2020 habe ich die UG am Leben erhalten um später Vollzeit einzusteigen (jetzt in 2021).
Brauche ich da etwa ein spezielles Dokument vom Steuerberater welches die Verluste ausweist?
Wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie hierauf eine Antwort hätten.
Danke Ihnen schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
B. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne wie folgt.
Die Einzahlungen in UG zur Aufrechterhaltung der Liquidität stellen im weiteren Sinne Darlehen an die UG dar. Sie haben hier also grundsätzlich einen Anspruch auf (spätere) Erstattung dieser Beträge durch die UG. Diese Zahlungen gehören nicht zu Ihren Betriebsausgaben, daher können Sie diese steuerlich nicht ansetzen (genauso wäre die Rückzahlung dieser Beträge durch die UG später keine steuerpflichtige Einnahme und auch hier nicht zu erfassen).
Die UG ermittelt ihren Gewinn ja selbständig, so dass hier zwei Steuerpflichtige vorhanden sind: 1. die UG und 2. Sie als Gesellschafter. Sofern die UG einen Gewinn erwirtschaftet muss diese diesen, ggfs. nach Verrechnung von aufgelaufenen Verlusten, selbst versteuern. Sollte die UG später einmal Gewinne an Sie ausschütten, so unterliegen diese Ausschüttungen der Kapitalertragsteuer. Die Rückzahlung der erwähnten Darlehen kann aber steuerfrei erfolgen. Sie können diese Einzahlungen also i Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung unberücksichtigt lassen, müssen aber die Einzahlungen in der Bilanz der UG als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bilanzieren.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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ihre Antwort ist umfassend und löst hier meine Steuerthematik, auch in Verbindung, wie ich das aufgestockte Kapital wieder zurückbekomme.
Bin sehr zufrieden mit dem Service und werde bei Bedarf wieder auf Sie zukommen
Viele Grüße
B. M.
Viele Grüße!
Knut Christiansen