Steuererklärung ; Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Guten Tag,
Folgender Sachverhalt : Mein Freund ich werden ein Zweifamilienhaus kaufen und je zur Hälfte besitzen. Die zweite Wohneinheit wird vermietet. Steuerlich sind wir ( ledig ) getrennt veranlagt.
Müssen die Einnahme der Vermietung je zur Hälfte steuerlich geltend gemacht werden oder können die Mieteinnahmen auf das Konto EINES der Besitzer fliessen und dieser versteuert die gesamten Mieteinnahmen ?
Ich danke Ihnen
Karsten Kreuer
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre interessante Frage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Bei Ihnen beiden handelt es sich um eine GbR, die ein Zweifamilienhaus erworben haben. Sie erzielen gemeinsam Eininkünfte aus Vermietung und Verpachtung als GbR. Hier wird erst einmal durch eine Einnahme-Überschussrechnung der Gewinn für Sie beide als GbR ermittelt. Un ddann je nach Gewinnschlüssel aufgeteilt auf Sie beide.Sie sind beide je zur Hälfte Eingetümer dieses Hauses, also stehen Ihnen auch beide die Einkünfte zur Hälfte zu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage damit beantworten und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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