Steuererklärung 2020
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte prüfen Sie, ob in der Anlage die "Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)" und "außergewöhnlichen Belastungen" ohne Abzug anerkannt werden können
Zu dem Pflegepauschbetrag ist zu bemerken, dass die Krankenkasse mir (Ehemann) die
Pflegestufe III zuerkannt hat.
Meine Frau ist seit 1996 Rentnerin, ich bin 1993 Rentner geworden.
Mit freundlichen Grüßen
A
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr H.,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Vorsorgeaufwendungen können teilweise anerkannt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Basisversorgung) sind abziehbar, die Haftpflichtversicherung aufgrund der Höchstbetragsregelung nicht.
Die außergewöhnlichen Belastungen können, soweit die entsprechenden Nachweise erbracht werden, angesetzt werden. Bei den Krankheits- und Kfz-Kosten ist noch die zumutbare Belastung abzuziehen.
Insgesamt bleibt jedoch das zu versteuernde Einkommen gemäß Ihrer Angaben unter dem Grundfreibetrag, sodass eine Steuer von 0 € zu erwarten ist.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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