Steuererklärung 2014-2017
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen ,
ich wurde angeschrieben, dass ich meine Einkommenssteuererklärung von 2014 bis einschließlich 2017 nachreichen soll , weil ich dort verheiratet war, ich habe leider keine Informationen über den Aktuellen Wohnort geschweige Kontakt zu meiner exfrau. Ich hatte Steuerklasse 3 und sie 5, im Schreiben stand , dass ich bis zum 31.5 Zeit habe sonnst würde geschätzt werden, da ich Nun keine gemeinsame Veranlagung einTragen kann weil keine Daten vorhandenen sondern nur mich , was wäre für mich am sinnvollsten? eintragen oder schätzen? Viele Grüße Andreas Kock
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen Herr Kock,
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Grundsätzlich kann man die Frage nach der günstigsten Variante nicht pauschal beantworten. Denn man weiß ja grundsätzlich nicht, was das Finanzamt schätzen wird, insbesondere dann wenn nicht nur Arbeitnehmereinkünfte vorlagen (z.B. auch Vermietung oder Gewerbebetrieb). Sollten nur Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeiten bei Ihnen beiden vorgelegen haben, so wird das Finanzamt in der Regel auch nur die elektronisch übermittelten Werte aus den Lohnsteuerbescheinigungen ansetzen und keine Einkünfte hinzuschätzen. Allerdings werden dann in dem Rahmen auch keine Werbungskosten berücksichtigt, falls diese bei Ihnen oder Ihrer Ex-Frau über 1.000 EUR im Jahr gelegen haben. Auch höhere Sonderausgaben (z.B. Spenden) wird das Finanzamt ohne Nachweis dann nicht berücksichtigen.
Sie haben aber auch nach der Schätzung des Bescheides einen Monat Einspruchsfrist und könnten dann sehen, ob die Schätzung aus Ihrer Sicht korrekt erfolgt ist. Ihnen liegen dann auch die Daten Ihrer Ex-Frau vor, weil diese ja im Bescheid enthalten sein sollten. Sollte Sie dann auf dieser Basis eine Steuererklärung erstellen können, so könnten Sie zunächst Einspruch einlegen und dann die Steuererklärung nachreichen. Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen entbindet Sie ansonsten im Übrigen auch nicht von der Abgabepflicht der Steuererklärung.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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