Steuer Voranzahlung
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hiller,
ich bin selbständige Zahnärztin und seit wenigen Jahren wieder zurück in Deutschland.
Bis 2009 arbeitete ich auf Mallorca.
Seit 2011 führe ich selbständig eine Praxis hier in Deutschland und sie wird von Jahr zu Jahr erfolgreicher aber auch dem Fiskus gegenüber teurer.
Jetzt habe ich mich entschlossen mehr Urlaub zu machen auch aus gesundheitlichen Gründen und meine Umsätze zu senken.
Alleine schon die Quartalzahlungen in einer Höhe von 20000 Euro sind langsam sehr belastend.
Wie kann nun mein Steuerberater schon für das Jahr 2016 eine niedrigere Voranzahlung beantragen und geht das überhaupt?
Leider ist er sehr schwer zu erreichen und lässt lange auf Antworten warten ,manchmal sogar Monatelang , was bedeutet es kann schnell zu spät sein.
Über eine kompetente schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß
B.K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre direkt an mich gerichtete Frage auf yourXpert. Bitte sehen Sie mir die Überschreitung der von Ihnen gesetzten Bearbeitungsfrist nach; als Ihre Frage gestern Abend einging, war ich wegen eines auswärtigen Termins nicht mehr im Büro.
Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, beim Finanzamt (FA) einen (formlosen) Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu stellen. Im Normalfall verlangt das FA dazu eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA; "kurzfristige Erfolgsrechnung") als Nachweis bzw. auch als Vorschau des sinkenden Gewinns.
Wenn Ihr Steuerberater bereits die Buchführung für das I. Quartal 2016 bearbeitet hat, sollte also die daraus resultierende BWA dem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beigefügt werden. Allerdings werden hier ergänzende Erläuterungen erforderlich sein, da das Ergebnis des I. Quartals schließlich nur eingeschränkte Aussagekraft für das voraussichtliche Ergebnis des Gesamtjahres hat. Es sollte also zusätzlich erläutert werden, dass Sie aus privaten Gründen eine Reduzierung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit planen bzw. diese bereits eingeleitet haben. Empfehlenswert ist in diesem Falle eine durch den Steuerberater erstellte Umsatz- und Gewinnvorschau (Hochrechnung) für das laufende Jahr, da das FA immer gern möglichst konkretes und belastbares Zahlenmaterial hat.
Ihr Steuerberater sollte dann bereits die sich auf Grundlage der Hochrechnung für das laufende Jahr ergebende Einkommensteuer berechnen, damit er eine konkrete Reduzierung der vierteljährlichen Vorauszahlungen (z.B. Minderung um jeweils 5.000 €) beantragen kann.
Wird der Antrag jetzt bzw. in den nächsten Tagen gestellt, kann bereits die am 10.06.2016 fällige ESt-Vorauszahlung für das II. Quartal 2016 reduziert werden; für diesen Antrag sollte daher nicht mehr allzu lange abgewartet werden.
Dazu noch eine (evtl. leicht indiskrete) Anmerkung: wenn Sie sich wegen der schwierigen Erreichbarkeit und Langsamkeit Ihres Steuerberaters nicht mehr auf diesen verlassen können, sollten Sie über einen Wechsel Ihrer steuerlichen Beratung nachdenken. Selbstverständlich würde ich Ihnen mit Kompetenz und Professionalität dafür zur Verfügung stehen und mich freuen, Sie als neue Mandantin begrüßen zu dürfen. Bei Interesse googeln Sie einfach "Steuerberater Ulrich Hiller" und Sie werden meine Kontakdaten finden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit vollständig und verständlich beantwortet zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich über die kostenfreie Rückfragefunktion auf dieser Seite zur Verfügung. Wenn Sie zufrieden sind, freue ich mich über eine gute Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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