Steuer doppelte Haushaltsführung
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Fragestellung:
- Angestellter Außendienst
- Lebt seit längerem 2012/2013 in Köln in einer WG (Homeoffice), ist dort allerdings „noch“ nicht gemeldet, gemeldet ist er im Saarland, wohnt dort „gratis“ bei Bekannten und fährt noch regelmäßig fast wöchentlich ins Saarland
- Lebensmittelpunkt, ist aufgrund von Freunden, Sportverein usw. weiterhin im Saarland
Nun geht es um das Thema doppelte Haushaltsführung, der Angestellte, hat es schlicht und ergreifend verschlafen, binnen der letzten beiden Jahre sich um dieses Thema zu kümmern und möchte zumindest was die neue Steuererklärung für 2014 betrifft, dieses Jahr alles soweit einsteuern, dass doppelte Haushaltsführung möglich ist. Was gilt es nun zu tun, zu beachten?
- Endlich nach Köln ummelden und dies als 1. Wohnsitz sonst sind 10% Zweitwohnsitzsteuer fällig?
- Die Steuererklärung könnte trotz 1. Wohnsitz Köln weiterhin im Saarland (Lebensmittelpunkt) abgeben werden?
- Was gilt es zu beachten bezüglich „gratis“ wohnen bei Bekannten? In Köln gibt es einen festen Mietvertrag mit dem Vermieter, dem Angestellten und seiner Mitbewohnerin, im Saarland wie gesagt wohnt er in einer kleinen Wohnung bei Bekannten, er zahlt dafür nichts, beteilige sich lediglich an Kosten für Lebensmittel. Muss dort schriftlich etwas als Beweis für Finanzamt im Saarland fixiert werden?
- Ist in diesem Zusammenhang bei doppelter Haushaltsführung, bei o.g. Szenario etwas zu beachten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Frage!
Zunächst einmal: bei Personen, die keine Familie haben, ist die Darstellung einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung (DHF) in der Praxis immer besonders schwierig. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass der Angestellte bei seinen bekannten (Saarland, "Hauptwohnsitz") keine Miete bezahlt und sich auch sonst nicht an den Kosten der (gemeinsamen) Lebensführung bzw. des gemeinsamen Wohnens beteiligt.
Ich möchte nun gern auf die einzelnen, von Ihnen hervorgehobenen, Punkte eingehen:
- Ummeldung nach Köln mit Hauptwohnsitz:
in diesem Fall würde doch das Finanzamt (FA) davon ausgehen, dass Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort identisch sind. Es dürfte schwerfallen, dann noch einen Bezug zum Saarland (dem von Ihnen angegebenen Mittelpunkt der Lebensinteressen) herzustellen!
- Steuererklärung:
ist wegen der örtlichen FA-Zuständigkeit dort abzugeben, wo sich der Wohnsitz befindet, in diesem Fall also wohl der Hauptwohnsitz
- Wohnen "gratis" bei Bekannten im Saarland:
reicht m.E. für eine DHF in dieser Form "hinten und vorne" nicht aus. Es wird darzulegen sein, wieso sich ausgerechnet dort der Lebensmittelpunkt befindet. Außerdem ist unbedingt eine finanzielle und auch tatsächliche Teilhabe an der Haushaltsführung nötig. D.h. er muss sich an den Haus- bzw. Wohnungskosten beteiligen und auch möglichst im Haushalt mithelfen. Das FA legt in diesen "unklaren" Fällen erhöhte Nachweis- und Darlegungserfordernisse an, d.h. möglichst alles hieb- und stichfest schriftlich dokumentieren (vor allem keine Barzahlungen, Quittungen etc., sondern immer alles über Bankkonten laufen lassen und darauf achten, dass es keine "Freundschaftspreise" sind, sondern echte und angemessene Finanzbeiträge).
Zu der Gesamtkonstellation: die o.g. Hinweise sind m.E. das absolute Minimum, denn das FA wird sich bei dieser Gestaltung mit der Anerkennung einer DHF sehr schwertun. Ob es also bei der Beachtung dieser Hinweise überhaupt zu einer Anerkennung kommt, kann ich leider nicht sagen. Ledige ohne Familie usw. bekommen wirklich nur äußerst selten eine DHF anerkannt. Und wie Sie selbst sagen, führt der Angestellte ja auch wirklich keinen eigenen Haushalt, geschweige denn dass dies "doppelt" geschieht! Das FA wird - das wäre meine doch etwas pessimistische Prognose - in diesem Fall dreimal hinsehen und sich jedes Detail hieb- und stichfest belegen lassen!
Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weiterhelfen, und stehe Ihnen ansonsten gern per kostenfreier Rückfragefunktion zur Verfügung. Wen Sie zufrieden sind, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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Ich habe mich mittlerweile informiert, es ist möglich bei doppelter Haushaltsführung seine Steuererklärung beim 2. Wohnsitz in diesem Fall das Saarland (1. Wohnsitz Köln) abzugeben. Den Bezug herzustellen, kann man durch z.B. jahrelange Mitgliedschaft in einem Sportverein incl. Teilname am Spielbetrieb/Training.
Um die DHF noch weiter zu untermauern, raten Sie das Miete-/Wohnverhältniss noch weiter schriftlich zu untermauern. Wie kann ich z.B. eine monatliche finanzielle Haushaltsbeteiligung schriftlich untermauern, genügt ein Vertrag/Forumulierung, "hiermit bestätigt X, für seine Wohnung im XY Weg 4, im Ort XY, für die Haushaltskosten des gesamten Hauses mit z.B. 130€ monatlich zu beteiligen"
Des Weiteren, sofern sich der Angestellte ummeldet nach Köln, ist es eine Baustellen, wenn er bereits seit einigen Wochen/Monaten in Köln wohnt sich allerdings erst jetzt in Köln mit dem Hinweis ich wohne bereits seit Januar hier ummeldet? Hintergrund dieser Frage, sofern sich für die doppelte Haushaltsführung entschieden wird, ist sicherlich hilfreich wenn diese Wohnverhältnis (Köln-Saarland) bereits von Anfang des Jahres besteht?
MFG