Status Freiberufler oder Gewerbetreibender
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Moin Herr Christiansen,
das Finanzamt Wilhelmshaven fordert von mir eine Tätigkeitsbeschreibung. Hintergrund ist die Prüfung ob ein Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Seit meinem Umzug im August 2019 habe ich mit dem FA Wilhelmshaven zu tun, Finanzämter bei den ich vorher fiskalisch erfasst war hatten kein Problem damit das ich „nur“ EKS abführe und keine Gewerbesteuer.
Ich habe meine Tätigkeit beschrieben, möchte aber das ein Profi drüber schaut bevor ich es einreiche.
Meine Qualifikation kann ich mit Zertifizierungen nachweisen.
Ich habe fast ein Jahr Schulungen bei einem Bildungsträger absolviert.
Der Lehrgangsinhalt geht aus den Zeugnissen hervor.
Schließlich erwarb ich dann mehrere SAP-Zertifikate und arbeite als freiberuflicher SAP Consultant.
Hier meine Tätigkeitbeschreibung
Meine Ausbildung befähigt mich betriebswirtschaftliche Prozesse in einer komplexen Software abzubilden. Der Kunde wird gezielt gefragt wie sind seine Ist-Prozesse und wie möchte er die betriebswirtschaftlichen Abläufe in Zukunft steuern.
Dem Kunden wird des Weiteren erläutert welche Möglichkeiten sein ERP-System zur Verfügung stellt. Ziel ist es die Prozesse ökonomisch, transparent und natürlich konform mit dem Handelsgesetzbuch abzubilden.
Diesbezüglich ist es oft nötig mit dem vertragschließenden Parteien eine Übereinkunft zu finden, insbesondere was Kalkulation, Abrechnung und Zahlungsmodalitäten betrifft, den Vertrag in einer Form darzustellen die es möglich macht den Vertrag wirklichkeitsnah in der entsprechenden Software abzubilden.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich würde ich Sie im weiteren Sinne als beratenden Betriebswirt/IT-Berater einordnen. Ich kann allerdings nicht erkennen, ob Sie einen akademischen Abschluss an einer Hochschule erworben haben. Allerdings kann die Finanzbehörde aufgrund Ihres beruflichen "Lebenslaufs" und der erlangten Qualifikationen die Tätigkeit auch dann als freiberuflich einordnen, wenn Sie über ausreichend praktische Erfahrungen verfügen, die eine betriebswirtschaftliche Beratung ermöglicht.
Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit würde ich daher davon ausgehen, dass Ihre Tätigkeit als freiberuflich einzuordnen ist. Wichtig wäre hier aber aus meiner Sicht, dass Sie Ihre Qualifikationen und praktischen Erfahrungen ausreichend darstellen und damit nachweisen, dass qualifizierte betriebswirtschaftliche Beratung erfolgt. Es wäre daher hilfreich, wenn Sie dem Finanzamt Ihren beruflichen Werdegang sowie die erworbenen Zertifikate nachweisen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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