Spotify AGBs
Fragestellung
Hallo,
wir haben eine Frage, die sich speziell auf die AGBs der Streaming-Plattform Spotify bezieht.
Wäre super, wenn Sie uns helfen können! Bitte um kurze Bestätigung, dass wir die Order starten können.
Ich schreibe unsere Anfrage schonmal hier rein:
Wir – zwei Musiker – wollen ein Musik-Label gründen und unsere Musik auf der Streaming-Plattform Spotify veröffentlichen.
Zusätzlich wollen wir mehrere Premium-Accounts ganz normal kaufen und über diese Accounts unsere Songs in Dauerschleife hören, sodass unsere Streams sich dadurch erhöhen. Wir wollen dazu aber keine Bots verwenden, sondern würden es am Handy durchlaufen lassen. Durch die erhöhten Streams erhoffen wir uns natürlich ein besseres Standing bei Musikhörern, zusätzlich werden wir natürlich aber auch von Spotify dafür vergütet, das natürlich auch ein sehr positiver Effekt ist.
Wir reden im ersten Anlauf von 12 selbst gekauften Spotify Premium-Accounts, die unsere Songs in Dauerschleife hören. Die Accounts sind auch normal auf Personen angemeldet!
Unsere Fragen sind nun folgende:
1) Ist dieser Vorgang komplett legal/erlaubt? So wie wir das verstehen ist alles rechtens. In den Spotify AGBs steht laut unserem Wissen nur, dass Streams nicht künstlich in die Höhe getrieben werden dürfen. Welche Bedenken könnte man bei diesem Vorgang haben? Verstoßt es gegen das Gesetz? Muss man mit einer Abmahnung von Spotify rechnen? Oder haben wir nichts zu befürchten?
2) Wie ändert sich die Lage, wenn man statt 12 Accounts beispielsweise 100 Accounts verwendet? Oder ändert sich rein gar nichts?
3) Wie ändert sich die Lage, wenn man die Accounts auf nicht existierende Menschen anmeldet? Ändert sich etwas? Soweit wir das gelesen haben, muss man in Spotify korrekte Infos angeben.
Eine kurze Einschätzung von Ihnen in Anbetracht der AGBs von Spotify und des normalen Musikrechts würde uns sehr weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Bitte teilen Sie mir hierzu noch den konkreten Passus der Spotify AGB mit bzw. den konkreten Link hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
1. Meiner Ansicht nach verstößt die von Ihnen angedachte Vorgehensweise gegen §9 Nr. 8 der Spotify Nutzungsbedingungen. Dort heißt es:
"Folgendes ist unter keinen Umständen gestattet:
Nr.8
künstliche Erhöhung des Wiedergabezählers („Play Count“) oder des Follower-Zählers („Follow Count“) oder sonstige Manipulation der Dienste (i) durch Nutzung von Bots, Scripts oder andere automatisierte Prozesse, (ii) durch Gewährung oder Entgegennahme einer (finanziellen oder sonstigen) Gegenleistung oder (iii) auf andere Weise;"
Das ist einer sog. ODER Regel, d.h. es reicht, wenn ein Tatbestand hiervon erfüllt ist, ist die Vorgehensweise verboten. Hier erhöhen Sie künstlich und gezielt die Wiedergabe zumindest "auf andere Weise". Daher würde ich Ihre Vorgehensweise als unzulässig betrachten. Gerade so etwas möchte Spotify verhindern.
Wenn das auffällt, kann Spotify Sie abmahnen und/oder sogar von Spotify gänzlich ausschließen.
2. Nein, das ändert in der Sache nichts.
3. Auch hier keine Änderung. Allerdings käme dann ein weiterer Verstoß gegen die Nutzungebedingen hinzu. Auch diesen könnte Spotify meines Erachtens dann ahnden und Sie im schlimmsten Fall von Spotify ausschließen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen, auch wenn vielleicht meine Einschätzung nicht Ihren Hoffnungen entsprochen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)