Spekulationssteuer und Spekulationsfrist bei Immobilien
Fragestellung
Beginnt die Frist der Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf ab Erwerb / Erbe Grundstück oder erst nach Herstellung / Fertigstellung und Vermietung der neu gebauten Immobilie ?
Hintergrundinformation:
Ich habe das Grundstück inklusive Einfamilienhaus 1994 per Überschreibung / vorgezogenes Erbe von meiner Mutter erhalten, 2006 habe ich das Grundstück teilen lassen und auf die zweite Hälfte ein neues Einfamilienhaus bauen lassen, welches seit 1.1.2007 vermietet wurde (Fertigstellung der Immobilie Mitte Dezember 2006).
Verkaufen wollte ich aktuell nur die zweite Hälfte mit der 2006 gebauten Immobilie. Das ebenfalls vermietete Elternhaus werde ich weiterhin behalten.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Sie haben die 10 Jahresfrist bereits überschritten und können so das Grundstück mit dem Gebäude steuerfrei verkaufen.
Denn eine Erbschaft/Schenkung zählt gemäß Definition im Einkommensteuergesetz nicht als Erwerb, da der neue Eigentümer kein Geld für die Immobilie bezahlt hat. In so weit haben Sie sogar die Besitzzeiten Ihrer Mutter auch noch "übernommen". Die Errichtung des Gebäudes in 2006 löst keine eigene Zehn-Jahres-Frist aus!
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Herzliche Grüße aus Bielefeld
Ralph Arens
Steuerberater
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Herzlichen Dank dafür.
Ich kann das Portal nur weiterempfehlen und werde es künftig wieder nutzen.