Spanien Verkauf Wohnung Erbengemeinschaft
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Fragestellung
Meine Frau hat mit dem Ehemann von Ihrer Mutter der nicht Ihr leiblicher Vater ist eine Wohnung in Spanien. Jedem der beiden gehört 50 %. Der Mann ist nun Pflegebedürftig und bedarf aufstockende Sozialhilfe, die gemeinsame Immobilie muß verkauft werden um staatliche Hilfe zu bekommen. Der Anwaltschreibt weiter ob für uns ein Verkauf in Frage kommt. Der Mann schuldet uns durch einen rechtsstreit über 20000 Euro. Verkaufen wollen wir eigentlich nicht. Welche Recht und Möglichkeiten
haben wir. Die Wohnung hat einen Wert von ca 140000 Euro und ist nicht so einfach zu verkaufen.
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragensteller,
vorrangig kommt es darauf an zu klären, ob spanisches oder deutsches Recht für die Erbengemeinschaft zur Anwendung kommt. Tendenziell ist ersteres zu vermuten. Die unterschiedlichen spanischen Regionen haben teilweise divergierende Erbordnungen - Katalonien, Balearen, Baskenland usw.. Dies ist zu bedenken wie uU auch steuerliche Aspekte.
Im Ausgangspunkt lässt sich aber schon sagen, dass in beiden Ländern eine Erbengemeinschaft stets auf Auseinandersetzung = Auflösung / Verkauf gerichtet ist.
Wenn man sich nicht gütlich einigen kann, wird es zur Zwangsversteigerung kommen. Dies ist in der Regel nachteilig, weil zumeist relativ niedrige Verkaufserlöse im Vergleich zum einvernehmlichen Verkauf erzielt werden. Dies wäre freilich für beide Seiten schädlich.
Insofern bietet es sich an Verkaufsbereitschaft zu signalisieren und sich auch selber auf Suche nach geeigneten Käufern zu machen und schon einmal Summe in den Raum zu stellen und die Zusicherung des vorrangigen Ausgleichs der Schulden über 20.000,00 € zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- RA -
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