Sozialleistungsbetrug
Fragestellung
Guten Tag,,
mir wird vorgeworfen folgende Straftat begangenen zu haben: sozialleistungsbetrug-sonstiger gemäß Paragraph 263 StGB.
Sie stehen im verdacht sich durch verschweigen wahrer Tatsachen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erschlichen zu haben . Sie verschwiegen gegenüber dem jobcenter Vermögen in Form von geldeinkünften auf ihrem konto.
Dadurch ist dem jobcenter im tatzeitraum 01.01.2013 bis 31.07.2017 ein schaden von 11,844,02 € entstanden.
Diese vorladung zur äusserung der tatsachen erhielt ich vor zwei Tagen von der Polizei.
Nun zu mir, ich bin alleinerziehend habe zwei kinder und beziehe alg 2 und lebe mit diesen in meiner Wohnung als bedarfsgemeinschaft.
In dem angegebenen zeitraum hatte ich einige male das komplette gehalt von dem kindesvater auf mein bankkonto erhalten.
Das geld schickte er mir aufs konto weil er angst hatte das das geld gepfändet werden könne da es schon vorher des öfteren vorgekommen ist weil er schulden hat.
Da er mir für die beiden kinder Unterhaltspflichtig ist und er angst hatte durch die pfändung keinen unterhalt zahlen zu können überweiste er sein komplettes gehalt auf mein Konto ( in den 4 jahren öfters vorgekommen) iwas ich ihm aber auch jedesmal abzüglich des unterhalts zurück gab
Das geld habe ich nicht für mich behalten da ich mit dem kindesvater nichts zu tun habe ausser das wir zusammen kinder haben. Er hat seinen eigenen Haushalt sein eigenes Leben und die damit verbundenen Kosten die jeder hat.
Das alles ist vorgekommen weil ich im letzten sommer auch eine hausdurchsuchung der Polizei hatte da mir das jobcenter vorwarf das der kindesvater mit mir zusammen in der wohnung lebt, aber die Polizei nicht bestätigen konnte weil keine hinweise dafür sprachen und die Polizei den vorwurf fallen lies.
Das jobcenter hat aber meine kontodaten bekommen (ob von der Polizei oder durch datenabgleich mit den Behörden ?)die Polizei wirft mir jetzt sozialleistungsbetrug vor.
Was kann ich in diesem fall machen? Ich soll noch in dieser Woche mich dazu äußern, wie soll ich weiter vorgehen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre rechtliche Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Frage 1:" Was kann ich in diesem fall machen? Ich soll noch in dieser Woche mich dazu äußern, wie soll ich weiter vorgehen?"
Das Jobcenter hat zunächst einmal durch Datenabgleich von den Kontoeingängen erfahren und sodann bei der Polizei Strafanzeige gegen Sie erstattet.
Vorausschicken möchte ich zunächst einmal, dass Sie und der Kindsvater(KV) sich äußerst ungeschickt verhalten haben, denn da Sie sich im Leistungsbezug befanden, war die Aufdeckung der Geldeingänge von vornherein klar. Sie beide befinden sich zudem in einer Art Dilemma, denn egal was Sie aussagen, sehr wahrscheinlich haben sich sie beide oder aber einer von ihnen strafbar gemacht. Im besten Fall, ist keiner von Ihnen strafbar.
Bei Ihnen gilt zunächst einmal folgendes:
Sie sind dem Jobcenter zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet, was sich aus § 60 SGB I ergibt. Dieser lautet:
"
1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
- 1.
-
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
- 2.
-
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
- 3.
-
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden."
Zu Ihren Gunsten würde wirken, wenn es sich wie geschildert abgespielt haben sollte, d.h. der KV überweist Ihnen sein Gehalt, Sie nehmen den Unterhalt und überweisen ihm das Geld zurück. Dann dürften beide straffrei sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Sie gegenüber dem Jobcenter den einbehaltenen Unterhalt korrekt angegeben haben.
Am sinnvollsten wäre, Sie beauftragten einen Anwalt vor Ort mit der Akteneinsicht und lassen darauf eine Stellungnahme verfassen, die wahrheitsgemäß ist, sie beide aber dem geringst möglichen Strafbarkeitsvorwurf aussetzt. Dazu muss man aber zunächst einmal wissen, was genau in den Ermittlungsakten steht.
Denn das Verhalten des KV könnte ebenso unter mehrern Aspekten strafbar gewesen sein und Ihr Verhalten könnte eine Beteiligung an dieser Tat darstellen.
Über all dem thront dann noch das Problem, dass man ihnen unterstellen kann, sie würden eine Art "verdeckte Bedarfsgemeinschaft" zulasten der Sozialkassen bilden. Allein letzteres wäre ebenfalls strafbar.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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