Sohn im elterlichen Haus verweigert Zugang zu Aussen-Kameras
Fragestellung
Sehr geehrte Ratgeberin, sehr geehrter Ratgeber,
Unser 22 jaehriger Sohn lebt mit seiner Freundin ohne Mietverhaeltnis und voellig kostenfrei seit vier in unserem Haus in Deutschland. Meine Frau und ich sind zur Zeit beruflich im Ausland taetig und koennen wegen der pandemischen Umstaende nicht nach Deutschland reisen, da eine Wiedereinreise in das Gastland nicht moeglich waere.
Seit einigen Jahren sind Aussenkameras, „webcams“, installiert. Diese wurden von mir angeschafft, um Ihm damals das Alleinsein im Haus emotional sicherer zu gestalten. Das account um die Kameras ueber unser Wifi zu steuern hatten wir damals einvernehmlich unter seiner email Adresse und einem mir nicht bekannten Passwort eingerichtet.
Nach Kritik an seinen zukuenftigen Schwiegereltern hat unser Sohn nun willkuerlich und ohne Absprache den Zugang zu den Kameras ueber mein Smartphone gesperrt. Dies betruebt mich sehr, da ich ueber diesen Zugang meinen sommerlichen Garten anschauen kann, die von einer Gaertnerin ausgefuehrten Arbeiten besprechen kann und selbst ein Gefuehl von Sicherheit bezueglich des Hauses habe, da ich so weit von dem Haus lebe. Die Kameras schraenken die Privatsphaere unseres Sohnes nicht ein.
Frage: wie ist die Rechtslage? Kann mein Sohn mir den Zugang zu meinen Kameras an meinem Haus ohne mein Einverstaendnis entziehen? Wenn nicht, auf welche anwendbare Rechtsprechung kann ich mich gegenueber meinem Sohn beziehen, wenn ich Ihn auffordere den Zugang wieder frei zu schalten?
Mit bestem Gruss!
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Da vertragliche Regelungen seinerzeit nicht schriftlich fixiert worden sind, ist es natürlich nicht leicht, festzustellen, ob hier überhaupt ein Rechtsverhältnis vorliegt, aus dem sich gegenseitige Rechte und Pflichten ergeben, oder ob es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis unter Verwandten handelt.
Ich neige dazu, Letzteres anzunehmen.
Dann sieht die Rechtslage wie folgt aus:
Sie haben sicherlich das Recht, die von Ihnen installierten Kameras nutzen zu können. Allerdings ist dieses Nutzungsrecht zu unterscheiden von der Frage, ob Sie auch das Recht haben, die Kameras über den account Ihres Sohnes nutzen zu können.
Das erscheint sehr zweifelhaft, weil in einem reinen Gefälligkeitsverhältnis solche Beziehungen durchaus mit Wirkung für die Zukunft beendet werden können.
Sie sollten daher versuchen, sich einen Zugang zu den Karenas über einen eigenen account zu verschaffen.
Soweit es dazu erforderlich ist, dass Ihr Sohn dabei mitwirkt, haben Sie einen Anspruch aus einer analogen Anwendung von § 1004 BGB. Wenn ohne seine Mitwirkung ein Zugang zu den Kameras nicht hergestellt werden kann, stellt eine Weigerung der Mitwirkung eine Beeinträchtigung Ihres Eigentums dar.
Sie sollten in diesem Sinne zunächst die technischen Voraussetzungen für eine Übernahme der Kameras auf einen eigenen Zugang prüfen und dann entsprechende Forderungen an Ihren Sohn stellen.
Zeigt er sich weiter uneinsichtig, sollten Sie über eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses für das Haus nachdenken und ihn auffordern, das Haus zu verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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