Slogan - Fragen zur Verwendung von Liedzeilen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich bin Geschäftsführer einer GmbH in Heidelberg. Wir entwickeln Software, speziell für den Bereich medizinische Bilddaten.
Wir haben vielfach und immer wieder mit dem Recht zu tun. Diesmal geht es jedoch um eine Erneuerung der Slogans für unsere Firma.
Wir möchten für die Firma den Slogan "Imaging All The People" verwenden. Es kann (muss aber nicht) von der Anlehnung an John Lennons Liedtext "Imagine all the people ..." aus dem Song "Imagine" ausgegangen werden. Man beachte die Änderung *imagine* und *imaging*
Stellt die Verwendung dieses (teilweise geänderten) Zitats ein Urheber-rechtiches Problem dar?
Vielen Dank im Voraus
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Vielen Dank!
MfG
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Ein urheberrechtliches Problem sehe ich hier nicht, zumal bereits fraglich ist, ob eine so kurze auch allgemein verwendete sprachliche Formulierung bereits einen urheberrechtlichen Schutz begründen kann.
Aber selbst wenn, untescheidest sich Ihre Formulierung sowohl im Wortlaut als auch im Sinn deutlich genug von der anderen Formulierung, auch wenn diese sich ähneln. Ihre Veränderung verändert den Sinn der Formulierung schließlich grundlegend.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)