Shopify App Store Umsatzsteuer und Rechnung
Fragestellung
Guten Tag,
folgende Situation: Ich betreibe eine App im Shopify App Store (https://apps.shopify.com/).
1) Der Plattform-Betreiber, Shopify Inc., hat seinen Sitz in Kanada.
Sind die App-Einnahmen umsatzsteuerbefreit, weil die Plattform im EU-Ausland sitzt?
2) Shopify Inc. zahlt die App-Einnahmen zwei mal im Monat automatisiert über PayPal aus, aber ohne einen Beleg.
Reicht es, wenn ich für jede App-Einnahme eine Rechnung an Shopify Inc. schreibe?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1) Der Plattform-Betreiber, Shopify Inc., hat seinen Sitz in Kanada.
Sind die App-Einnahmen umsatzsteuerbefreit, weil die Plattform im EU-Ausland sitzt?
Wenn der Leistungsempfänger Shopify ist, handelt es eine Business-toBusiness-Leistung und der Ort des Umsatzses wird fiktiv an den Ort des Leistungsempfängers verlagert. Sie verwenden das Reverse-Charge-Verfahren (ohne ausgewiesene Umsatzsteuer).
Wenn der Leistungsempfänger der Endkunde wäre, würde sich das noch einmal ändern, in diesem Fall fragen Sie bitte nach.
2) Shopify Inc. zahlt die App-Einnahmen zwei mal im Monat automatisiert über PayPal aus, aber ohne einen Beleg.
Reicht es, wenn ich für jede App-Einnahme eine Rechnung an Shopify Inc. schreibe?
Im Endeffekt brauchen Sie keine Rechnung, es sollten die Zahlungsbelege/ Abrechnungen genügen, die Sie von Shopify erhalten. Diese sollte aber unbedingt aufbewahrt werden.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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ich habe eine Rückfrage zu 1)
Woher weiß ich nun wer Leistungsempfänger ist?
Können Sie das vielleicht konkreter formulieren? Ist mir etwas zu schwammig
Danke und beste Grüße
Tobias Dalhof