Seniorenberater
Fragestellung
Ich habe eine Frage zum Thema „Seniorenberater/Seniorencoach“.
Es ist kein geschützter Begriff und es gibt keinen klassischen „Ausbildungsrahmenplan“, aber einen gewissen Ausbildungsspielraum, einen roten Faden, die Gesundheitsverordnung.
Ansonsten beinhaltet diese Fortbildung Medizin, Psychologie, Kommunikation, Ernährung, Gerontologie und das Thema Pflegeplan.
Was ich nicht finde ist eine Klärung der Frage:
„Was darf ein Seniorenberater? Rechte und Pflichten eines Seniorenberaters.“
Darf ich z.B. diagnostizieren? Ich bin kein Arzt. „Schuster bleib bei deinen Leisten“
Es wäre schön hier einen Hinweis zu finden, zu bekommen, über die besagten „Rechten und Pflichten“. Auch natürlich zu meinem eigenen Schutz. Immerhin ist diese Tätigkeit nötig und keine Spielerei.
Vielen Dank
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Antwort von Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre rechtliche Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Was darf ein Seniorenberater? Rechte und Pflichten eines Seniorenberaters.“
Darf ich z.B. diagnostizieren?"
Eines kann ich schon einmal vorausschicken: Sie dürfen in keinem Fall diagnostizieren, dies ist den behandelnden Ärzten vorbehalten.
Ich muss ehrlicherweise gestehen, dass mir der Begriff des Seniorencoachings bislang unbekannt war. Der Begriff Coaching an sich ist nicht geschützt.
Eine gute, griffige Definition bzw. Abgrenzung bildet m.E. die folgende Aussage:
"Seniorencoaches begleiten, betreuen und aktivieren betroffene Seniorinnen und Senioren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die allgemein das Wohlbefinden und im Speziellen den physischen Zustand und die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können." ( Quelle: https://www.bildungspartner.eu/og-team/petra-j%C3%A4ger/seniorencoach/).
Danach ist die Tätigkeit im Sinne eines zusätzlichen Angebots zu verstehen, welches ermöglichen soll, den Lebensalltag von Senioren zu erleichtern. Dabei ist die Tätigkeit in einem gewissen Sinne vielseitig, da aufgrund der Vielfältigkeit der menschlichen Natur ganz unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens denkbar sind. Zudem bewegt sich die Tätigkeit im Spannungsfeld anderer Personen ( z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer, Verwandte, etc), die durch ihre Tätigkeit ebenso das gleiche Ziel wie ein Seniorencoach verfolgen sollten. Daher wird es in zur Abgrenzung der erforderlichen Tätigkeiten notwendig sein, sich mit diesen Personenkreisen abzustimmen und eine Art Leistungskatalog zu erstellen mit welchem Sie Ihr Angebot konkretisieren.
Letzteres ist einfacher, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer Pflegeeinrichtung ausgeübt wird, da dort vermutlich eine hausinterne Konzeption vorhanden sein wird. Schwieriger wird es im selbständigen Bereich, wo Sie beratend und unterstützend tätig sind. Hier wird es immer auf den konkreten Einzelfall ankommen. Wichtig ist jedenfalls keine Überschneidung mit den anderen für die Senioren zuständigen Personenkreise herbeizuführen. Alles Weitere werden Sie dann im Rahmen der Ausbildung erfahren.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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