Selbstständig mit UG - Frage zu Gehaltszahlung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötigen steuerrechtlichen Rat - ich bin Software-Entwickler und werde mich in neuen Jahr mit einer UG selbstständig machen (allein, hauptberuflich). Hier werde ich Software-Entwicklung und Beratung anbieten. Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Da Umsätze nur sehr schwer vorauszuplanen sind, frage ich mich was der “sinnvollste” Weg ist, um ohne Probleme ein Gehalt aus der Firma zu beziehen. Ich habe an einigen Stellen gelesen, dass es teilweise Probleme gibt, wenn man entweder zu viel (verdeckte Gewinnausschüttung) oder zu wenig (warum ist mir nicht klar) Gehalt bezieht. Wie geht man hier am besten vor, wenn man als neues Unternehmen einfach noch nicht weiß, wieviel reinkommt. Generell rechne ich mit Umsätzen zwischen 50.000 und 70.000 EUR im nächsten Jahr, kann aber auch weniger sein je nach lage. Folgende Optionen habe ich gerade im Kopf (ohne zu wissen ob es noch bessere gibt bzw. diese so möglich sind, Voraussetzung ist für mich jedoch, dass ich jeden Monat ein Gehalt auszahlen kann und nicht nur 1x im Jahr):
a) Festes Gehalt (z.B. 5.000 Brutto) und hoffen, dass immer genug Geld reinkommt (falls nicht, was dann? Einfach für den Monat verzichten?)
b) Niedriges Gehalt (z.B. 1.500 EUR Brutto) + Umsatzabhängiger Bonus (vertraglich geregelt bis zu 3.500 EUR Brutto, sodass insgesamt 5.000 EUR Brutto herauskommen - wäre das machbar?)
2. Ist es richtig, dass ich z.B. bei einem Jahresumsatz von 70.000 EUR am Ende keine Probleme bekomme, wenn ich davon z.B. 68.000 EUR über das Jahr als Gehalt ausgezahlt habe - in Hinblick auf Thesaurierungspflicht, etc.? Weil in diesem Fall ja keine wirkliche Gewerbe-/Körpergschaftssteuer gezahlt wird, weil nichts übrig bleibt.
Vielen Dank bereits vorab!
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert!
Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Zu 1) Grundsätzlich ist es so, dass das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers marktüblich/fremdüblich ausgestaltet werden sollte. Insbesondere ist darauf zu achten, dass max. 1/4 der Gesamtvergütung aus einem variablen Anteil besteht. Bei einer festen Jahresvergütung von z.B. 45.000 EUR dürften max. 15.000 EUR (= 1/4 von dann insgesamt 60.000 EUR). Daher sollten Sie von vornherein ein Gehalt wählen, mit dem Sie als Privatperson zunächst einmal klar kommen. Der variable Anteil (Tantieme) wird dann nach Feststellung des Jahresabschlusses für das jeweilige Kalenderjahr vergütet. Sollte einmal nicht genug Geld herein kommen, um das Gehalt zu zahlen, so muss dennoch eine Gehaltsabrechnung erstellt und Lohnsteuer abgeführt werden. Sie können das Nettogehalt dann der UG (teilweise) stunden und später ausbezahlen. Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht zu sehr "hin und her springen" mit dem Gehalt. Wichtig ist zudem, dass Sie das Gehalt schriftlich in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag regeln (einschl. Tantieme).
Zu 2) Sie bekommen grundsätzlich keine Probleme, wenn ein Großteil des Umsatzes für Ihr Gehalt verwendet wird. Eine Verpflichtung einen Mindestgewinn zu erzielen gibt es nicht. Es besteht lediglich die Pflicht von einem erwirtschafteten Gewinn 25% zu thesaurieren.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Antwort des Experten: Gern geschehen :-)
Zu 1) hätte ich eine kleine Nachfrage: Dann wäre es aber z.B. kein Problem wenn ich initial einen Vertrag mit einer geringen Vergütung aufsetze (z.B. 25.000 EUR p.a.) und nach 3-4 Monaten (wenn ich eine bessere Übersicht über die Einnahme habe) dann eine Gehaltserhöhung vornehme (welche das Gehalt noch immer in einem marküblichen Bereich ansiedelt, z.B. 60.000 EUR p.a.)? Oder ist dieser Gehaltssprung dann ein Problem, selbst wenn ich gute Gründe dafür habe (Startup, etc.)?
Mit freundlichen Grüßen
Nein, Sie können grundsätzlich z.B. mit mtl. 2.100 EUR beginnen (das Gehalt sollten Sie als Monatsgehalt vereinbaren und nicht als Jahresgehalt) und dann nach einigen Monaten erhöhen. Sie sollten allerdings kein ständiges "Auf und Ab" durchführen.
Wenn Sie das Gehalt anpassen, denken Sie bitte daran, dass Sie dann immer einen Nachtrag zum Geschäftsführeranstellungsvertrag erstellen und diesen dann zu den Papieren nehmen.
Viele Grüße!
Ich wünsche Ihnen gesund und ruhige Feiertage!