Selbstständig machen oder nicht?
Fragestellung
Hallo,
Ich bin examinierte Altenpflegerin. Die letzten drei Jahre bei einer Leihfirma in ganz Deutschland tätig. 2015 wollte ich mich freiberuflich Selbstständig machen. Ließ es allerdings sein, da ich mir doch sehr unsicher war bezüglich Scheinselbstständigkeit und deren Folgen.
Jetzt hat sich für mich eine Chance aufgetan. Ein Patient und seine Frau möchten mich unbedingt als Pflegekraft haben. Vermutlich handelt es sich um ca 30 Std/Woche. Da mir aber ein Patient auf Dauer zu langweilig sein wird, würde ich gerne zusätzlich in einem Pflegeheim arbeiten.
Die Fragen:
Soll ich mich Selbstständig machen? Wenn ja, als was? Wie nennt man das? Was muss ich tun?
Kann ich mich in einem Pflegeheim anstellen lassen auch wenn ich Selbstständig bin?
Gibt es noch weitere Möglichkeiten außer der Selbstständigkeit?
Kann der Patient mich auch direkt anstellen?
Wozu raten Sie mir?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und Hilfe!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Der von Ihnen geschilderte Plan bzw. das von Ihnen geschilderte Vorhaben spricht im Grunde genommen nicht für die Aufnahme eines selbstständigen Tätigkeit, weil sie zum einen nur für einen Auftraggeber als Privatperson arbeiten wollen, zum anderen ihre Dienste für ein institutionelles Pflegeheim anbieten möchten. Ferner planen Sie nicht, eigene Angestellte mit Sozialversicherungspflicht zu führen. Damit erfüllen Sie meines Erachtens weitestgehend die Eigenschaften eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses, gerade auch in Bezug auf etwaige Tätigkeiten für das Pflegeheim. Da ein Pflegeheim in der Regel eher Arbeitnehmer beschäftigt, als Subunternehmer, würden Sie dort arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten verrichten.
Im Ergebnis könnten Sie sich sowohl für die Leistungen gegenüber der Privatperson in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegeben, und zusätzlich auch im Rahmen Ihrer Tätigkeit für das Pflegeheim. Sofern Sie aber unbedingt eine selbstständige Tätigkeit anstreben möchten, wäre es wichtig, in Bezug auf die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit, von der ich sehr wohl wohl ausgehe, dies vorab verbindlich über die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin schriftlich unter Vorlage der beiden Dienstleistungsverträge abklären zu lassen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater KANZLEI DR. SCHENK zweifach zertifizierte Steuerkanzlei
Sie haben eine Frage im Bereich Existenzgründung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen