Selbstständig in Drittland - MwSt-Berechnung und Steuer allgemein
Fragestellung
Hallo,
zu den Randinformationen: Ich lebe in Taiwan und bin seit etwa 2 Jahren nicht mehr in Deutschland gemeldet (weder gewerblich, noch persönlich) und habe auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (war seit über einem Jahr gar nicht mehr in Deutschland) - ich bin also in Deutschland nicht steuerpflichtig, bin jedoch deutscher Staatsbürger.
Ich bin Freelancer für IT-Dienstleitungen (u.a. Software-Entwicklung) und damit steuerlich in Taiwan ansässig.
Ich habe nun ein paar Anfragen aus Deutschland und anderen EU-Staaten, die ich in Zukunft künftig gerne in Rechnung stellen möchte. Nun habe ich ein paar Fragen zum Thema Steuer und insbesondere MwSt in Deutschland diesbezüglich.
Ich denke mal nicht, dass ich für den Umsatz (bzw. Gewinn) eine Einkommensteuer in Deutschland zahlen müsste, da ich ja nicht steuerpflichtig bin, es sich um kein Angestelltenverhältnis handelt und nur elektronisch erbrachte Dienstleistungen bzw. Produkte enthält - ich werde für die Ausführung also nicht nach Deutschland reisen. Ist das soweit korrekt? Wenn nicht, was "darf" ich, was "darf" ich nicht?
Wie sieht es weiterhin mit der Abführung von der Europäischen MwSt/USt/VAT aus? Hierzu finde ich leider keine detaillierten Informationen für meinen Fall. Mir ist bewusst, dass wenn ich mit Privatpersonen in der EU Geschäfte führe, müsste ich den MwSt-Satz des Landes der Privatperson erheben und entsprechend in der EU abführen. Wie sieht das mit Unternehmen bzw. Unternehmer/innen innerhalb der EU mit USt.-IDNr aus? Hier sollte von meiner Seite aus eigentlich keine MwSt erhoben sondern mit die Rechnung mit "Reverse Charge" versehen und der Kunde kümmert sich dann um die evtl. Versteuerung. Liege ich auch hier richtig? Wenn nicht, wo liege ich falsch bzw. was wäre der richtige Weg? Meine Kunden werden ausschließlich Unternehmer/innen sein. Etwas Deutschland spezifisches hier: Funktioniert das ganze auch mit Kleinunternehmern, die keine USt verrechnen?
Ich denke nicht, dass das relevant ist, aber ich sollte eventuell dazu sagen, dass eventuelle Einnahmen in Deutschland dann auf mein weiterhin existierendes Bank-Konto in Deutschland gezahlt würden.
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Steuerpflicht für das Einkommen bei selbständiger Tätigkeit ist maßgeblich davon abhängig, wo sich die feste betriebliche Einrichtung befindet, von wo aus das Unternehmen betrieben wird. Dies ist in Ihrem Fall entweder die private Wohnung oder ein ggf. angemietetes Büro in Taiwan (?). Deutschland hat insoweit kein Besteuerungsrecht für das Einkommen.
Zum Thema Umsatzsteuer:
Wenn Sie unternehmerische Kunden haben, müssen die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Sinnvollerweise sollte dokumentiert werden, dass es sich um einen Kunden handelt, der Unternehmer ist (z.B. Angabe USt-ID-Nr. oder alternative Nummer in einem Staat außerhalb der EU).
Bei Privatkunden und elektronisch erbrachten Dienstleistungen sind Sie in dem EU-Staat, in dem der Privatkunden seinen Wohnsitz hat, umsatzsteuerpflichtig. Sie könnten sich dazu entscheiden sich nur in einem EU-Mitgliedstaat hierfür zu registrieren. In Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern. Dann können Sie die Umsatzsteuer bezüglich aller EU-Mitgliedstaaten aus elektronisch erbrachten Dienstleistungen in Deutschland abführen.
Da Ihre Kunden ausschließlich Unternehmer sind, gilt o.a. zur Nettoabrechnung - ohne Umsatzsteuer. Der Empfänger muss die Umsätze entsprechend deklarieren. Dies gilt auch bei Kleinunternehmern. Nur umgekehrt (der Kleinunternehmer ist Leistender) wäre es ausgeschlossen.
Die Vereinnahmung der Umsätze in Deutschland ist unschädlich. Dies begründet keine feste betriebliche Einrichtung in Deutschland.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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