Selbstfinanzierter Ruhestand
Fragestellung
Andreas Pusch
Theresienstrasse 38
80333 München
andy-pusch@web.de
Sehr geehrter Herr Thomas,
vor eineinhalb Jahren verstarb mein Vater, in seinem Nachlass hat er mich mit knapp 950000€ bedacht, nun werde ich im kommenden Frühjahr 60 Jahre alt und möchte gerne in Ruhestand gehen,
Selbstfinanzierter da ich ja erst mit 66 meine Rente bekomme.
Mit der AOK habe ich schon wegen einer freiwilligen KV gesprochen.
Nur in folgenden Punkte komme ich nicht weiter,
Wie sieht mit der Zahlung für
A. Kirchensteuer
B.Pflegebeitrag
und
C. Solidaritätszuschlag aus.
Meine einzigen Einnahmen sind etwas Zinsen von einem Festgeldkonto, und die Zinsen von einem Auszahlpläne, die Zinsen werden natürlich versteuert.
Für eine kurze Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
A.Pusch.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge wird beim Kapitalertragsteuereinbehalt durch die Banken oder depotführenden Stellen einbehalten. Wenn das Kapitalertragsteuerverfahren nicht angewandt wird oder sich um ausländische Kapitalerträge handelt, dann wird die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Die Kirchensteuer beträgt 8,5 - 9,0 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland.
Da keine wieiteren Einkünfte vorliegen, wird keine weitere Kirchensteuer anfallen.
Der Pflegeversicherungsbeitrag wird von Ihrer Krankenversicherung erhoben, dies geschieht zusammen mit dem Krankenkassenbeitrag.
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer, auch dieser wird lediglich bei Kapitalertragsteuer erhoben, bei fehlenden anderen Einkünften fällt kein weiterer Solidaritätszuschlag an.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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