Schweizer Grenzgänger/ Aufenthalter
Fragestellung
Hallo zusammen.
Folgende Situation.
Ich bin 23 Jahre alt und wohne in Deutschland (BW) und arbeite in der Schweiz (Zürich).
Habe 2 Eigentumswohnungen in Deutschland (BW) und möchte nun in die Schweiz ziehen.
Mein aktuelles Einkommen beträgt ca. 50.000 CHF im Jahr.
Meine Eigentumswohngen stehen aktuell leer. Verkehrswert ca. 300.000 Euro (zusammen)
Diese möchte ich nun in Deutschland über die Vermittlungsplattform airbnb zwischenvermieten.
Kurzurlauber können dann für 5-10 Tage die Wohnung mieten und sich dort aufenthalten.
Einnahmen pro Wohnung pro Monat ca. 1000 EUR.
Nun meine Frage: Wie verhält sich dies steuerlich für mich?
Was wäre rein steuerlich besser?
Fall 1:
In Deutschland wohnen bleiben in einer der beiden Wohnungen. Die andere Wohnung über AIRBNB vermieten.
Fall 2:
In die Schweiz (Ort: Zürich) ziehen und beide ETW in Deutschland vermieten. (Wie viel würde ich dann in Deutschland und in der Schweiz an steuern zahlen? Werden die Einnahmen aus vermietung und verpachtung mit meinem persönlichen steuersatz versteuert? oder Pauschalbetrag von 25%?
Fall 3:
In die Schweiz (Ort: Baden Kanton Aargau) ziehen und wieder beide ETW in Deutschland vermieten.
VIelen Herzlichen DANK.
D. P.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
zu den einzelnen Fällen:
Fall 1:
Hier würde es dabei bleiben, dass die Versteuerung der Einkünfte aus der Vermietung in Deutschland recht teuer wird. Der Progressionsvorbehalt i.H. v. 50.000 CHF würde sich auswirken. Hier könnte ein Steuersatz von ca. 28-30 % auf die Mieteinkünfte fällig werden.
Fall 2:
Wenn Sie in die Schweiz ziehen, würden Sie in Deutschland nur beschränkt (auf die Vermietung) steuerpflichtig. Es würde vom 1. Euro an Steuern anfallen. Jedoch gibt es keinen Progressionsvorbehalt wie im Fall 1. Außer: Sie ziehen während des Jahres um. Dann würde im Erstjahr noch Fall 1 gelten.
Es würde kein pauschaler Steuersatz angewandt werden, es greift Ihr persönlicher Steuersatz.
Fall 3:
Es scheint kein Unterschied zu bestehen. Sie ziehen nur in einen anderen Kanton. In Zürich kam ich bei 50.000 CHF Einkommen in der Schweiz auf 3.760 CHF. In Aargau sind es 4.406 HF Steuern.
Hier finden Sie den Link zum Steuerrechner: http://www.estv2.admin.ch/d/dienstleistungen/steuerrechner/steuerrechner.htm
Aus meiner Sicht erscheint mir Fall 2 am günstigsten zu sein, da im Kanton Zürich die Steuern am niedrigsten sind und in Deutschland kein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist. In Deutschland werden dann einschließlich Kirchensteuer ca. 13 % erhoben.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Ausführungen weitergeholfen haben. Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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leider habe ich bis heute mittag den Auftrag nicht erledigen können. Gleichwohl werde ich dies heute Abend abschließen. Ich hoffe, dass passt noch für Sie.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater