Schulung nach bestandener Prüfung
Fragestellung
Wir arbeiten bei der Erixx (Bahn) als Fahrgastbetreuer. Nun ist die Erixx mit der Metronom eine Synergie eingegangen. Ab sofort sollen wir FB´s von einem Ausbilder der Metronom geschult werden.Die Schulung wird sehr streng bewertet.Wir haben unsere Ausbildung geschaft und sollen nun nochmals alle halbe Jahre geprüft werden. Ist das gestattet das einer aus einem anderem Unternehmen uns schulen darf.? Wir sind zwar eine Synergie eingegangen sind aber zwei Unternehmen in einem Konzern.Unsere Frage nun. Können wir die Schulung ablehenen? Gibt es ein Gesetz was uns schützt? Wir benötigen § oder Gesetze usw damit wir dagegen vorgehen können.
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Antwort von Rechtsanwalt Tim Droese, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Schulungen des Personals durchgeführt werden. Ferner kann der Arbeitgeber auch darüber entscheiden, ob er dafür interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister beschäftigt. Insofern kann Ihr Arbeitgeber auch auf eine anderes Unternehmen zurückgreifen, insbesondere wenn dieses demselben Konzern angehört.
Vorstehendes gilt insbesondere dann, wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem geltenden Tarifvertrag zur Fortbildung und/oder Teilnahme an Schulungen verpflichtet sind. Selbige Verpflichtung kann sich auch aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Hierzu kann aber nur die Lektüre des Arbeitsvertrages und/oder des Tarifvertrages (wenn vorhanden oder gültig) weiterhelfen. Sofern Hier spezielle Regelungen getroffen wurden, die Sie davor schützt von externen geschult zu werden, dann können Sie dagegen vorgehen. Es ist aber davon auszugehen, dass solche Regelungen nicht existieren, denn dies würde im Ergebnis kein Arbeitgeber mitmachen. Schadet dies doch dem immanentem Interesse des Arbeitgebers die Qualifikation des Personals zu erhalten und zu erhöhen.
Im Ergebnis müssen Sie also davon ausgehen, dass Sie sich nicht gegen die Schulung wehren können.
Sofern Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat haben, können Sie sich an diesen wenden. Eventuell besteht von dort aus die Bereitschaft, für die Zukunft eine Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Schulungen zu treffen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und bedanke mich für das Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Droese
Rechtsanwalt
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