Schreiben an Vermieter wegen fehlerhafter Nebenkostenabrechnung 2016
Fragestellung
hallo herr weber,
endlich komme ich dazu ihnen die x-mail zu senden.
ich möchte sie bitten, wie bereits ja schon angedeutet, ein schreiben wegen der nebenkostenabrechnung 2016 an meinen vermieter zu schicken.
hauptsächlich geht es um die thematik mit der wohngebäude versicherung, die seltsamerweise ja teurer ist, als für die benachbarte GRÖßERE reihenmittelhaushälfte hausnummer 29a, die sich ja auch im besitz meines vermieters herr haß befindet und ebenfalls vermietet ist.
in diesem zuge möchte ich, dass sie meinen vermieter um aufklärung bitten, warum die schornsteinfegerrechnung in 2016, bei gleichen arbeiten, wie in 2014 und 2015, für 2016 doppelt so hoch ausfällt, als in den vorjahren!?
bitte nehmen sie sich hierzu nochmal unsere transaktion mit der nr. 64546 zur hand.
alle nötigen dokumente und die adresse meines vermieters liegen ihnen ja bereits vor.
wenn doch noch etwas fehlen sollte, nehmen sie bitte kontakt zu mir auf.
da ihnen sonst ja keine weiteren unstimmigkeiten/ fehler in meine nebenkostenabrechnung 2016 aufgefallen waren, sollte es das gewesen sein, oder?
vielen dank!
mfg
B. B.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Ratsuchende,
bitte finden Sie anbei den Entwurf für das Schreiben. Bitte lesen Sie es kritisch durch und teilen Sie mir bitte entsprechenden Änderungswünsche mit. Gerne passe ich das Schreiben noch an.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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das anschreiben an meinen vermieter ist nicht besonders umfangreich für 44€ und die auskunft von herr dietrich von yourexpert trifft dann leider wohl doch nicht zu, dass ich im verlauf der erstbeauftragung noch auf das nächst größere paket (inkl. anschreiben an den vermieter) für 99 € erweitern kann!
mit der x-mail war ich jetzt aber leider darüber!
aber ich hoffe, das wenn mein vermieter auf das schreiben antwortet, ich sie für den weiteren fortgang dann nicht nochmal bezahlen muss!!?
meine postleitzahl ist leider im schreiben falsch!
bitte korrigieren 59469 ense.
nach korrektur kann das schreiben raus!
ich bin vom 11-22.04.17 im urlaub.
vielen dank und mfg
B. B.
ersteinmal muss ich ihnen leider sagen, dass ich es nicht gut finde, dass sie sich in keinster weise zu meiner fragestellung bezüglich der rechnungsstellung von yourexpert geäussert haben!
im weiteren verlauf finden sie die antwort von meinem vermieter auf ihr schreiben.
was soll ich davon bloß halten!?
ich finde seine antwort schon ziemlich unverschämt..
darf er mich mit seinen beiden aussagen so einfach abspreisen?
sprich, das mit der gebäudeversicherung ist, wie es ist..!? eine anpassung von hausnummer 29a (nebenan) hat doch nichts mit mir zu tun.. oder vielleicht etwa doch?
kann es sein, dass er eine anpassung von hausnummer 29a vornehmen muss, weil er da irgendwie was gedreht hat!?
und was sagen sie bezüglich des schornsteinfegers?
wenn nun erneut weitere kosten durch ihre beantwortung meiner fragen entstehen würden wäre ich sehr enttäuscht, denn ich denke so hoch war die detailtiefe bislang nun wirklich nicht!!
mfg
B. B.
>>>
Sehr geehrte Frau B.,
zu dem Schreiben von Ihrem Anwaltsbüro Weber möchte ich mich für die Beschäftigungstherapie
ebenfalls bedanken. Das ich Ihnen Fragen hinsichtlich Wohngebäudeversicherung und Schornsteinfeger
beantworten soll ist mir absolut schleierhaft.
Naja, wenn es Ihnen Freude macht.
Wohngebäudeversicherung:
Das Objekt 29b ist mit einem Wert per 1914 von 15.809,00 Mark (215.000,00 Euro) abgesichert und
laut aktuellem Baupreisindex somit weder unter noch überversichert.
Für das Objekt 29a werde ich eine Anpassung durchführen lassen.
Schornsteinfeger:
Hier möchte ich Sie bitten direkt bei dem Bezirksschornsteinfeger die Zusammensetzung der Gebühren
zu erfragen. Laut Rechnungen sind hier bereits Unterschiede zu erkennen, die ich jedoch aus Mangel
an Kompetenz nicht zu erklären vermag.
Mit freundlichen Grüßen aus Werl
Roland Haß
Mon€yDoc GmbH
Postfach 1521
59445 Werl
Fon: 0 29 22 - 9 12 11 81
Fax: 0 29 22 - 9 12 11 82
Sitz der Gesellschaft: von-Papen-Anger 2 in 59457 Werl
Geschäftsführung: R. Haß & J. Herrmann
Handelsregister: HRB 8721 Amtsgericht Arnsberg
Registrierungsnummer: D-6I9X-ISTTO-85
Zuständige Erlaubnisbehörde: IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland, Königstr. 18-20, 59821 Arnsberg, Tel.: 02931 - 878-0, Fax: 02931 - 878-100
Der Makler ist im Vermittlerregister unter oben genannter Registrierungsnummer eingetragen. Der Interessent kann die Eintragung auf der
Internetseite www.vermittlerregister.info überprüfen. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der
Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
Der Makler ist im Besitz einer Vermögensschadenshaftpflicht gemäß EU-Vermittlerrichtlinie
Beschwerdestellen -außergerichtliche Streitbeilegung-
- Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
- Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv.ombudsmann.de
welche Fragestellung zu welcher Rechnungsstellung meinen Sie?
In der Tat ist der Antwortstil des Vermieters mehr als herablassend, eine rechtliche Möglichkeit, gegen den Antwortstil vorzugehen, gibt es jedoch leider nicht.
Die Versicherungshöhe des Nachbarhauses und deren Anpassung ist für Sie relevant, weil die unterschiedliche Höhe ein Kritikpunkt der Nebenkostenabrechnung war. Entscheidend ist nunmehr die Frage, ob Ihr Haus mit einem zutreffenden Wert abgesichert ist. Daher empfehle ich, den örtlichen Baupreisindex und den Wert des Hauses zu prüfen, um festzustellen, ob die Behauptungen des Vermieters zutreffen.
Bezüglich des Schornsteinfegers empfehle ich, direkt mit dem Schornsteinfeger zu sprechen und diesen um eine Erläuterung der Rechnung zu bitten. Bei dem Vermieter ist offensichtlich keine Kooperation zu erwarten, gegen den würde nur noch eine Klage wegen unwirtschaftlichen Nebenkosten wirken. Aber dafür müßten Sie die Unwirtschaftlichkeit der Schornsteinfegerrechnung nachweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt