schmerzensgeldforderung
Fragestellung
BIN IM Sept. 2016 beim Einkaufen gestürtzt u. habe mir den Lendenwirbel gebrochen. Habe seitdem heftigste Schmerzen u. kann sehr schlecht gehen. Meine Ffrage wäre wie lange ich Schmerzensgeldforderung stellen bzw. einklagen kann. Danke für eine kurze Rückantwort . Ich grüße freundlichst J. M.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
In einem solchen Fall müssten Sie darlegen und beweisen, dass der Betreiber des Ladengeschäfts gegen seine sog. Verkehrssicherungspflicht verstoßen hat.
Solche Ansprüche verjähren nach §§ 195, 199 BGB nach drei Jahren. In Ihrem liefe die Verjährungsfrist zum 31. Dezember 2019, 24.00 Uhr.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen. Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Das tut mir sehr leid.
Als Kläger hat man leider die Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen ein Anspruch abgeleitet wird.
Ich wünsche Ihnen dennoch alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth