Schmerzensgeld bei verlorenem Befund
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 25.11.14 war ich beim Hautarzt wegen einem verdächtigen Muttermal und nach Empfehlung der Ärztin wurde eine Fotountersuchung für 100 EUR gemacht.
Danach hat sie beschlossen, das Muttermal am 12.01.15 zu entfernen, da mein Vater auch Hautkrebs hatte (mittlerweile an Krebs gestorben) und zum Labor zu schicken.
Am 26.01 war ich wieder bei der Ärztin, um die Nähte entfernen zu lassen und das Ergebnis der Biopsie zu erfahren. Mir wurde gesagt, dass der Befund noch nicht fertig war, und sie sollten nochmals das Labor kontaktieren. Nach langer Wartezeit habe ich der Assistentin gefragt, ob sie den Kontakt zum Labor gemacht hätte und erhielt die Aussage: "Ich hatte noch keine Zeit, dort anzurufen. Melden Sie sich bei uns bis Ende der Woche". Ich sagte, sie sollten sich bei mir melden, wenn der Befund fertig wäre. Sie war damit einverstanden, aber natürlich hat sich keiner bei mir gemeldet.
Eine Woche später kontaktierte ich die Praxis und mir wurde nicht klar, ob sich das Ergebnis dort befand. Ich sollte zurückgerufen werden. Am nächsten Tag meldete ich mich wieder bei der Praxis und ich sollte einen Termin vereinbaren, damit die Ärztin mit mir darüber spricht. Im keinen Moment wurde mir gesagt, ob der Befund dort eingetroffen war. "Die Ärztin wird gerne persönlich mit Ihnen sprechen."
Also gestern, den 19.02.15 war ich bei der Ärztin und kam die Enttäuschung: Es gibt keinen Befund!! Das Labor hat angeblich die Gewebeprobe verschlampt, laut Ärztin aussage und es tat ihr sehr Leid. Sie behauptete, sie könnte sogar unterschreiben, dass die Probe ins Labor geschickt wurde, aber wahrscheinlich wurde die Gewebeprobe im Labor selber verschwunden. Als Kompensation biet sie mir an, dass ich alle 6 Monaten bei ihr kostenlos untersucht werden kann - was ich lächerlich finde, zumal die normale Hautkrebsvorsorge nur auf die Haut mit bloßem Augen zu überprüfen besteht - oder, um sicher zu sein, dass es um einen (oder keinen) Melanom ging, sollte ich erneut einen Stück der Narbe und den Bereich unter der Narbe entfernen lassen und zum Labor schicken, um sicher zu sein. Und zum Schluss: sie fragte mir, ob sie noch was gutes tun könnte. Z.B. "Brauchen sie eine Sonnencreme?"
Ich finde das ganze inakzeptabel, erstens wegen der psychischer Belastung (habe viele Nächte schlecht geschlafen wegen Sorgen um das Ergebnis, auch durch die Krebsfälle in der Familie) und auch physische Belastung, die Schmerzen nach der Behandlung, die Nähte, die entzündet waren und die Narbe, die für nichts gemacht wurde.
Meine Frage: besteht irgendeine Chance, dass ich die Ärztin oder das Labor erfolgreich auf Schmerzensgeld klage?
Oder: auf welche Rechte habe ich Anspruch wenn so was passiert?
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wichelhaus
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Zunächst einmal dürfen natürlich neue Kosten Ihnen beziehungsweise Ihrer Krankenkasse nicht entstehen, dadurch, dass das Procedere und die Untersuchung nochmals erfolgen muss.
Dieses wäre also auf jeden Fall zu ersetzen.
Zum Schmerzensgeld - auch hier sehe ich eine Möglichkeit:
Denn auch psychische Beeinträchtigungen durch das Warten auf das Befundergebnis wären Ihnen so nicht entstanden beziehungsweise insbesondere nach der Mitteilung, dass die Probe verschwunden sei.
Zwar spielt das Warten auf das Befundergebnis nur mittelbar eine Rolle, da dieses auch bei Auffinden der Laborproben nicht anders gewesen wäre, aber letztlich zeigt sich gerade daran, dass Sie nochmals warten müssen, und zwar auf das Ergebnis einer weiteren Probe usw.
Das verlängert also Ihre Leidenssituation und bedeutet einen immateriellen Schaden.
Denn die bisherige Untersuchung und die Einreichung der Gewebeprobe war damit völlig umsonst und muss wiederholt werden.
Mehr als einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag wird man da zwar aller Erfahrung nach nicht herausholen können, aber es wäre immerhin eine gewisse Kompensation des ihnen immateriellen Schadens.
Da aber die Rechtsprechung sehr vielfältig ist und ich Im Rahmen einer ersten Suche kein einschlägiges Urteil herausfinden konnte, sollten Sie erwägen, einen Anwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Die Anwaltskosten können ebenfalls als Schadensersatz angesetzt werden.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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