Schilder streichen
Beantwortet von staatlich geprüfter Bautechniker Robert Tischendorf
Fragestellung
Ich habe in meiner Sparte Arbeitsstunden geleistet, in dem ich die Wegeschilder (20 Stück ca.15x50cm), Parkplatzschilder (50 Stück ca.15x20cm), sowie Spartenschilder (2 Stück ca.70x40cm) mit Lasur gestrichen habe.
Seit ca.4 Jahren mache ich dies 2mal im Jahr.
In diesem Frühjahr meinte mein Vorstand, ich sollte dies lassen, da sie zu dunkel wurden. Ich nahm auch zum letzten streichen eine neue Lasur (Eiche).
Ich bat meinen Vorstand schriftlich um eine neue Tätigkeit und zugleich an, die Schrift auf den Schildern weiß nach zu ziehen. (mit der Zeit würden die Schilder eh dunkler und die braune Schrift ist nicht mehr zu erkennen)
Vor 2 Wochen unterhielten wir uns dann darüber und der Vorstand teilte mir mit, dass ich die Schilder auf meine Kosten auf der Vorderfront abschleifen lassen sollte und nicht die Schrift nach ziehen soll. Ich hätte sie schließlich ruiniert.
Meine Frage ist jetzt, darf der Vorstand dies von mir verlangen?
Danke W., J.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von staatlich geprüfter Bautechniker Robert Tischendorf
Hallo,
Bautechnisch gesehen ist diese Frage nicht einfach zu beantworten. In erster Linie kommt es darauf an in welchem Vertragsverhältnis Sie zu dem Vorstand stehen. Sind Sie Selbstständig oder auf welcher Basis ist dieses Vertragsverhältnis? Wer hat die Lasur ausgewählt und um welches Holz handelt es sich? Dies sind in erster Linie die relevanten Fragen und nun kommen wir zu den Bautechnischen Fakten.
Wie bekannt ist gibt es verschiedene Hölzer und dementsprechend verschiedene Einsatzmöglichkeiten. Für Hölzer die im Freien eingesetzt werden, eignet sich meist eine Lärche die von Natur aus grau wird und nachdunkelt. Es wird aber auch viel Kiefer oder Fichte verwendet, die zwar nicht so stark nachdunkeln aber anfälliger auf Witterungen sind. Im Prinzip sind diese Hölzer für den Einsatz als Schild geeignet. Mir stellt sich lediglich die Frage wer die Idee mit der Lasur in Eichenfarbe hatte? Es gibt zwar auch eine helle Eiche, dennoch ist die Eiche eine dunklere Farbe. Bei einer Lasur bringt es auch wenig das Holz abzuschleifen. Lasuren dringen in die Holzschichten ein und schützen es dadurch, während ein Lack auf den Oberflächen haftet und entfernt werden kann.
Fazit:
Holz was jedes halbes Jahr mit einer Lasur behandelt wird (vor allem mit einer dunkleren Lasur) wird dadurch automatisch nachdunkeln, was das Holz aber vor Schädlingen und Witterung schützt. Ein Holz was nachdunkelt ist auch nicht ruiniert, es ist eher mit der falschen Lasur behandelt worden. Ein nachdunkel verschiedener Holzarten kann selbst mit der besten Lasur nicht verhindert werden.
Persönlich:
Für Holzschilder gibt es zur Behandlung keine DIN-Vorschriften was, wie, wo und vor allem mit was gestrichen wird. Falls Sie die Eichenlasur gewählt haben, ist es natürlich von Nachteil. Falls der Vorstand die Lasur gewählt hat, würde ich mich auf einen Streit einlassen. Mit einer Lasur haben Sie den richtigen Schritt gewählt aber sich gegebenenfalls für die falsche Farbe entschieden. Streichen Sie die Schrift mit einer hellen Farbe nach und jeder kann es lesen. Auf braunen Holz eine braune Schrift ist eh fragwürdig.
Falls diese Aussagen nicht ausreichend sind, senden Sie mir bitte Bilder zu, anhand ich ein besseres Statment abgeben kann.
Mit freundliche Grüßen
Robert Tischendorf
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Bautechnisch gesehen ist diese Frage nicht einfach zu beantworten. In erster Linie kommt es darauf an in welchem Vertragsverhältnis Sie zu dem Vorstand stehen. Sind Sie Selbstständig oder auf welcher Basis ist dieses Vertragsverhältnis? Wer hat die Lasur ausgewählt und um welches Holz handelt es sich? Dies sind in erster Linie die relevanten Fragen und nun kommen wir zu den Bautechnischen Fakten.
Wie bekannt ist gibt es verschiedene Hölzer und dementsprechend verschiedene Einsatzmöglichkeiten. Für Hölzer die im Freien eingesetzt werden, eignet sich meist eine Lärche die von Natur aus grau wird und nachdunkelt. Es wird aber auch viel Kiefer oder Fichte verwendet, die zwar nicht so stark nachdunkeln aber anfälliger auf Witterungen sind. Im Prinzip sind diese Hölzer für den Einsatz als Schild geeignet. Mir stellt sich lediglich die Frage wer die Idee mit der Lasur in Eichenfarbe hatte? Es gibt zwar auch eine helle Eiche, dennoch ist die Eiche eine dunklere Farbe. Bei einer Lasur bringt es auch wenig das Holz abzuschleifen. Lasuren dringen in die Holzschichten ein und schützen es dadurch, während ein Lack auf den Oberflächen haftet und entfernt werden kann.
Fazit:
Holz was jedes halbes Jahr mit einer Lasur behandelt wird (vor allem mit einer dunkleren Lasur) wird dadurch automatisch nachdunkeln, was das Holz aber vor Schädlingen und Witterung schützt. Ein Holz was nachdunkelt ist auch nicht ruiniert, es ist eher mit der falschen Lasur behandelt worden. Ein nachdunkel verschiedener Holzarten kann selbst mit der besten Lasur nicht verhindert werden.
Persönlich:
Für Holzschilder gibt es zur Behandlung keine DIN-Vorschriften was, wie, wo und vor allem mit was gestrichen wird. Falls Sie die Eichenlasur gewählt haben, ist es natürlich von Nachteil. Falls der Vorstand die Lasur gewählt hat, würde ich mich auf einen Streit einlassen. Mit einer Lasur haben Sie den richtigen Schritt gewählt aber sich gegebenenfalls für die falsche Farbe entschieden. Streichen Sie die Schrift mit einer hellen Farbe nach und jeder kann es lesen. Auf braunen Holz eine braune Schrift ist eh fragwürdig.
Falls diese Aussagen nicht ausreichend sind, senden Sie mir bitte Bilder zu, anhand ich ein besseres Statment abgeben kann.
Mit freundliche Grüßen
Robert Tischendorf
Das Verhältnis zum Vorstand...ich bin ein Spartenmitglied,welches seine Arbeitsstunden über das streichen der Schilder bringt.
Welche Art von Holz es ist,keine Ahnung.Was hier in diesem Fall auch keine Rolle spielt,da ich sie nur streichen sollte.Nur ist mir beim letzten kauf wohl ein farblicher Fehler unterlaufen und dadurch sind sie laut Vorstand zu dunkel und somit ruiniert.
Was ich aber nicht so sehe,da sie im Laufe der Zeit e schon nachdunkelt waren.
Auf das Angebot,die Schrift weiß nach zuziehen,gehen sie nicht ein....das Holz soll wieder hell erscheinen (wie ein Muster,welches seit ca.4 Jahren im Schrank verweilt und dadurch hell bleibt-logisch,es kommt ja keine Sonne ran und kein Regen und kein Wind)
Die weiße Schrift würde aber besser zur Wirkung kommen. :(
Meine Frage ist nun, kann der Vorstand mich dazu verpflichten die Schilder auf meine Kosten abschleifen zu lassen? Ich müßte damit zu einer Tischlerei,weil ich dies selber nicht bewerkstelligen kann.
Oder kann ich es wieder (rechtlich) Anbieten,die Schrift mit weiß nach zuziehen?
aus meiner Sicht können Sie nicht dafür belangt werden. Sie wurden mit einer Arbeit betreut ohne genauere Angaben über deren Ausführung, Material und Farbton zu bekommen. Diese Arbeit haben Sie mit besten Gewissen ausgeführt aber eventuell die falsche Farbe gewählt. Ausführung, Material und Farbton sind aber vor der Ausführung vom Vorstand festzulegen und nicht von Ihnen. Des Weiteren können Sie nicht Wissen, wie sehr die Lasur bzw. auch das Holz nachdunkelt.
Nun gibt es lediglich zwei Möglichkeiten:
- Sie streiten sich mit den Vorstand und warten auf deren nächsten Schritt
- Sie übergeben den Fall Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und lassen diese den Kampf für Sie austragen.
Das Holz abschleifen zu lassen, hilft nur bedingt da Lasuren tief in das Holz eindringen. Somit finden Sie diese auch in tieferen Holzschichten. Das Holz würde auch so wieder nachdunkeln.
In Ihrer Situation würde ich nochmals das Gespräch mit den Vorstand suchen. Den Vorstand mit den Fakten (keine Absprache über Ausführung, Material und Farbton) konfrontieren und versuchen zusammen eine Lösung zu finden die nicht zu Ihren Lasten geht.
Ansonsten würde ich den nächsten Schritt des Vorstandes abwarten und im äußersten Notfall die Haftpflicht einschalten.
Sie sind weder Selbstständig noch Angestellt und somit bestehen auch keine Ansprüche, da Sie nicht mutwilligen Schaden verursacht haben.