Schenkungssteuer Deutschland/Frankreich
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Gebert,
die Eltern meiner Frau leben in Deutschland und haben dort mehrere Mehrfamilienhäuser. Meine Frau und ich leben seit 2011 in Frankreich.
Nun soll ein Mehrfamilienhaus auf meine Frau überschrieben werden (Schenkung), wobei ein Nießbrauch für deren Eltern eingetragen wird.
Die grundsätzliche Frage lautet, wo ist die Schenkungssteuer (sofern diese denn anfällt) zu entrichten - in Deutschland, wo die Immobilie liegt und die Schenker leben oder in Frankreich wo die Beschenkte lebt? Oder gar in beiden Ländern ?
Vielen Dank vorab.
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
auch wenn Ihre Frau in Frankreich lebt, ist die Schenkung in Deutschland schenkungsteuerpflichtig. Denn die Schenkungsteuer in Deutschland tritt ein, wenn entweder der Schenker (die Eltern Ihrer Frau) oder der Beschenkte in Deutschland lebt. Es genügt wenn eine der Parteien in Deutschland lebt.
Selbst wenn die Eltern ebenfalls nicht in Deutscchland leben würde, wäre die deutsche Schenkungsteuer zu beacchten, denn die Immobilie ist in Deutschland belegen. Diese Tatsache genügt auch schon, um eine Schenkungsteuerpflicht in Deutschland zu begründen.
Die die Eltern in Deutschland leben liegt sog. unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht vor. Das hat zur Folge, dass für die Schenkung zwischen Eltern und ihren Kindern (Ihrer Frau) ein Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung steht. Erst wenn die Bereicherung Ihrer Frau diesen Betrag übersteigt tritt Schenkungsteuerpflicht in Deutschland ein.
Für die Beantwortung dieser Frage ist der Wert der Immobilie zu ermitteln. Das den Eltern eingeräumte Nießbrauchrecht kann von dem Wert des Grundstücks abgezoen werden.
Auch in Frankreich könnte es zu einer Schenkungsteuerpflicht kommen, da Ihre FFrau dort lebt. Ob diese Eintritt richtet sich nach französischen Regelungen, zu denen ich Ihnen leider keine Auskunft geben kann. Sollte Frankreich ebenfalls eine Schenkungsteuer erheben, ist es im internationalen Steuerrecht jedoch regelmäßig so, dass Sie die in Deutschland gezahlte Schenkungsteuer auf die möglicherweise von Frankreich erhobene Schenkungsteuer anrechnen können. Inwiefern dies möglich ist, müsste jedoch ein französischer Steuerberater klären.
Ich hoffe meine Ausführungen waren für Sie hilfreich und Ihre Fragen konnten beantwortet werden.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Gebert
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