Schenkungssteuer bei selbstgenutzten Immobilien
Fragestellung
Hallo,
Ich habe gestern mit meinem letzten Pfennig eine Eigentumswohnung 220.000 Euro von meinem privaten Geld (quasi bar) gekauft, aber beim Notar meine langjährige und arbeitslose Freundin halbe / halbe eingetragen. Der Notar sagte hinterher, das entspräche einer Schenkung von 110.000 Euro.
Meines Wissens kann doch unter Lebenspartnern selbstgenutztes Wohneigentum für die gemeinsame Verwendung steuerfrei verschenkt werden?
Oder muss ich einen Darlehensvertrag über die verbleibenden 90.000 Euro auf 30 Jahre an meine Freundin machen?
Oder wenn ich jetzt in 8 Wochen heiraten würde - sofern man einen Termin bekommt - ist es sicherlich zu spät?
Vielleicht wissen Sie, was hier "narrensicher" ist.
Mit freundlichen Grüssen,
Thomas Hambrecht
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrter Herr Hambrecht,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Sie gerne im Rahmen einer Erstberatung beraten möchte. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern lediglich eine erste steuerliche Einschätzung ermöglicht.
Grundsätzlich wäre eine Übertragung einer Haushälfte auf Ihre Lebenspartnerin eine Schenkung, die der Besteuerung unterliegt, sofern die schenkungssteuerlichen Freibeträge nicht überschritten werden. Bei unverheirateten Paaren beträgt der Freibetrag 20.000 EUR in einem Zeitraum von 10 Jahren. Bei Vereirateten Paaren läge der Freibetrag bei 500.000 EUR. Daher würde in Ihrem Fall eine Schenkung von 110.000 EUR vorliegen, so dass unter Berücksichtigung des Freibetrags eine steuerliche Zuwendung von 90.000 EUR resultiert. Es würden hierbei 30% Steuern anfallen (§ 19 ErbStG).
Maßgeblich für die Besteuerung ist, ob im Zeitpunkt der Zuwendung eine Schenkung vorlag bzw. vollzogen wurde. Sie könnten diese Schenkung quasi nur dann "retten", wenn Sie Ihrer Partnerin ein Darlehen gewähren. Dieses sollte möglichst schriftlich vereinbart werden. Allerdings ist auch zu beachten, dass eine fehlende marktübliche Verzinsung ebenfalls zu einer Schenkung führt. Da das Darlehen nicht besichert ist (keine Grundschuld) wäre eine Zinssatz von mehr als 3% sicher nicht ungewöhnlich. Daher würde ich zunächst einen Darlehensbetrag von 110.000 EUR vereinbaren und eine Rückzahlung vereinbaren, die auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Alternativ kann natürlich auch eine regelmäßige Zahlung durch Ihre Partnerin erfolgen. Sofern Sie einmal heiraten würden, könnten Sie dann auf die Rückzahlung des Darlehens zum Zeitpunkt der Ehe wirksam (schriftlich) verzichten. Dann wäre darin eine Schenkung zu sehen, die aber durch den höheren Freibetrag abgedeckt ist.
Wichtig ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt nach außen klargestellt wird, dass keine Schenkung gewollt ist. Denn sonst müssten Sie mit einer Schenkungssteuer von 27.000 EUR (= 30% von 90.000 EUR) rechnen. Im Übrigen wäre eine Schenkung innerhalb von drei Monaten schriftlich beim Finanzamt anzuzeigen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Wäre es für das Finanzamt legitim einen Komplettzins von 5% auf die gesamte Laufzeit also die feste Rückzahlung von 115.500 Euro (für die 110.000) auf 25 Jahre vertraglich festzulegen? Denn bei 3% pro Jahr, kämen wir theoretisch eigentlich nie zur Tilgung.
Mit freundlichen Grüssen,
Thomas Hambrecht
grundsätzlich liegt hier zwar eine Verzinsung vor, diese ist aber bezogen auf 25 Jahre Laufzeit sehr niedrig und das Darlehen ist zudem unbesichert. Daher bestünde weiterhin die Gefahr, dass das Finanzamt in dem zu niedrigen Zinssatz eine Schenkung sieht (als Differenz zum marktgerechten Zinssatz).
Schöne Grüße!
Knut Christiansen