Schenkung zurückfordern
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich war ca. 1 Jahr mit meinem Ex Freund zusammen. Zu Anfang hat er mir Geldgeschenke im Wert von ca. 2700 Euro gemacht, da ich noch in der Ausbildung war. Später habe ich das meiste bezahlt da er arbeitslos wurde. Ich habe ihm das Geld meist aber bar gegeben er mir hingegen hat mir das GEld überwiesen, allerdings unter Verwendungszweck meist ich liebe Dich :-) Nun haben wir uns getrennnt da er mich mehrfach belogen und wo ich von ausgehe auch betrogen hat. Dies ist für den Fall denke ich nicht von Belang. Jetzt streitet er ab mir das Geld geschenkt zu haben und möchte 1000 Euro zurück. Jetzt möchte er zum Anwalt gehen und alles was er mir geschenkt hat einklagen. Auf was muss ich mich einstellen oder macht es mehr Sinn das GEld sofort zu zahlen?
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die Nutzung dieser Plattform.
Gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Schenkungen kann er nicht einfach so widerrufen.
Er kann das Geld nur zurück fordern, wenn er beweisen kann, dass es ein Darlehen war.
Dies kann er aber nicht beweisen.
Insoweit droht keine Gefahr. Er kann nichts zurück fordern.
Mit freundlichen Grüßen.
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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Das was er gemacht hat war ja Erpressung.
Zahlen Sie erstmal nichts und warten ab ob überhaupt was kommt.