schenkung unter ehegatten erbrecht
Fragestellung
Guten Tag,
mein Ehemann möchte das Haus mir schenken. Wir wohnen im Haus seit 2015 und haben vor, drinen zu bleiben. Das ist Einfamilienhaus (im Grundbuch) aber es gibt 3 Wohnungen, andere 2 sind vermietet. Die Schulden würden von mir übernommen. Er möchte nur Wohnrecht, kein Nießbrauch.
Mein Mann hat auch noch Firmengebäude und eine Wohnung und eine Tochter aus erster Ehe. Er möchte sie nicht enterben aber es ist die Frage, würde ihm etwas passieren in den nächsten 5 oder 15 jahren, wie ist rechtlich mit dem Geschenk. Wir haben Güttertrennung. Ich erbe mit der Tochter 50:50. Darf sie 50% des Geschenkes(Haus) auch verlangen? Oder wird geteilt was geblieben bleibt.
Danke
D.
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
gut, dann melde ich mich gleich bei Ihnen anonym innerhalb der nächsten 15 Minuten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
dann würde ich mich zum Abschluss noch über eine positive Bewertung, von z.B. 5 Sternen, sehr freuen.
Hierfür danke ich Ihnen schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)