Schenkung eines Immobilienteils zur Erbschaftssteueroptimierung
Fragestellung
Wir (älteres Ehepaar) hatten bereits früher Schenkungen an unseren Sohn (einziger Nachkomme) getätigt.
Demnächst sind diese steuerlich verjährt, da länger als 10 Jahre zurückliegend, wir wollen deshalb eine weitere Schenkung angehen.
Wir haben vor, einen Teil des Hauses (Eigentum der Ehefrau) zu übergeben, in dem wir wohnen. Andere Immobilien, die wir als Ganzes verschenken könnten, sind nicht vorhanden.
Wir hatten schon vor ca. 20 Jahren an diese Möglichkeit gedacht, verzichteten damals aber darauf, weil eine relativ schwierige Trennung der Immobilie in Haupt- und Einliegerwohnung nötig gewesen wäre.
Die Immobilie als Ganzes zu verschenken ist uns zu früh, außerdem würde dadurch der Freibetrag der Klasse 1 für Nachkommen vermutlich deutlich überschritten.
Hat sich inzwischen die Rechtslage geändert? Können wir z.B. durch Schenkung eine Eigentümergemeinschaft mit unserem Sohn bilden, indem wir nur einen Prozentsatz der Gesamtimmobilie ohne spezielle räumliche Zuordnung an ihn übertragen?
Falls ja: Wären dazu aufwändige Gutachter-Schätzungen des Marktwertes nötig oder würde die Angabe eines ortsüblichen Vergleichswertes reichen?
Falls nein: Gibt es andere Möglichkeiten, die steuerliche Belastung für unseren Sohn nach unserem Ableben zu verringern? Stundung der Erbschaftssteuer durch 10-jähriges Bewohnen der Immobilie kommt dabei nicht in Betracht.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie können einen Bruchteil des Eigentums an den Sohn verschenken. Ebenso können Sie nach Teilung (sofern möglich) beispielsweise eine Einliegerwohnung separat verschenken.
Ihren Bedürfnissen könnte jedoch entgegenkommen, wenn Sie die Wohnung insgesamt an des Sohn verschenken, sich kedoch ein Wohnrecht oder (das etwas umfassendere) Nießbrauchsrecht eintragen lassen. Der Wert der Schenkung ist dadurch wesentlich niedriger, da der Wert des Wohn-/ Nießbrauchsrechts vom Wert der Wohnung abgezogen wird.Der Wert des Wohn-/ Nießbrauchsrecht ist abhängig von Ihrem Lebensalter, mit diesem Recht sichern Sie zudem eindeutige Rechtsposition, auch bei einem .eventuellen Eigentumsübergang an einen Dritten.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Können wir - ohne Angabe von Teilen einer Immobilie - einen Prozentsatz der gesamten Immobilie verschenken
Eine Bruchteilsgemeinschaft (z.B. 1/3 Sohn zu 2/3 Ehefrau) kann durch Rechtsgeschäft gebildet werden. Ob eine Eintragung in das Grundbuch eine vorherige Teilung erfordert, erfragen Sie bitte bei einem Notar.
Für Zwecke der Erbschafts-/ Schenkungssteuer ist jede in das Grundbuch eingetragene Übertragung auf jeden Fall vom Finanzamt anzuerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater